Kreis Südliche Weinstraße Zwei Millionen Euro in Kläranlage investiert

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Maikammer hat im Jahr 2014 einen Gewinn von 119.000 Euro erwirtschaftet. Beim Wasserwerk gab es einen geringen Verlust von 2000 Euro.
Gute Noten erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Burret GmbH den Verbandsgemeindewerken. „Eine sehr gute Bilanz“ urteilte sie zu den Zahlen beim Abwasserwerk und „sehr solide finanziert“ zum Wasserwerk. Beim Abwasser lagen die Erlöse bei 1,74 Millionen Euro leicht über denen des Vorjahres. Zum Aufwand gehörten demgegenüber mit den größten Posten die Abschreibungen (697.000 Euro), der Materialaufwand (403.000 Euro) und der Personalaufwand (348.000 Euro). Die Verwaltung der Werke bezeichnet der Wirtschaftsprüfer als „sehr schlank“. Die Werke seien „gut aufgestellt“, sagte auch Bürgermeister Karl Schäfer (CDU) bei der Sitzung des Verbandsgemeinderats am Donnerstag. Die Sanierung von Kläranlage und Leitungen könnten gut und sicher bewerkstelligt werden. Beim Wasserwerk gibt es keine Gewinnabsicht, weil sonst vom Gewinn Steuern abgeführt werden müssten. Insofern ist der geringe Verlust fast eine Punktlandung beim Jahresergebnis. Der Wasserpreis war zuvor von 1,53 auf 1,51 Euro pro Kubikmeter gesenkt worden, was sich damit als gerechtfertig erwiesen hat. In die Kläranlage in Kirrweiler seien seit dem Jahr 2009 zwei Millionen Euro investiert worden, informierte Werkleiter Andreas Reuter. Und Betriebsleiter Dietmar Hagelstein erläuterte einige Investitionen an der im Jahr 1991 in Betrieb genommenen Anlage. Die Prozessleittechnik sei innerhalb von acht Jahren in Abschnitten erneuert worden und biete heute viel mehr Möglichkeiten, zu reagieren und in die Betriebsabläufe einzugreifen. Der Grobrechen sei nach 25 Jahren erneuert worden. Man habe „das stabilste Gerät, das es gibt“ angeschafft. „Nur der Beton ist 25 Jahre alt, die Technik ist aktuell“, sagte Schäfer. Der Rat hat die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen beschlossen. Sie regelt unter anderem, dass Hunde nicht auf Spielplätze mitgebracht werden dürfen oder verbietet das Aufstellen von Wohnwagen in öffentlichen Anlagen. (ff)