Kreis Südliche Weinstraße „Williger Platzhirsch“ hinterm Steuer

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Erst mal reden, ist die Devise von Karl Schlimmer und seinem Chef Jörg Dornick, Ordnungsbeamte bei der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, die Hüter des „ruhenden Verkehrs“ sind. Hier auf dem Land tickten die Uhren nun mal anders als in der Großstadt, sagen sie. Man kenne sich, lebe vielleicht Tür an Tür. Da müsse man versuchen, Probleme umsichtig zu lösen. Das heißt aber nicht, dass die beiden Herren nicht auch Strenge walten lassen. „Wenn einer seine Mitbürger mit einem Verkehrsverhalten in Gefahr bringt, dann ist Schluss, dann gibt es Strafzettel oder mehr. Mitunter wird auch die Polizei eingeschaltet.“ Bei Parksündern werde abgewägt. „Abgeschleppt wird selten“, sagt Schlimmer. Aber wer denkt, in einer unübersichtlichen Kurve parken zu müssen, der könne durchaus mit Unannehmlichkeiten rechnen. „In engen und nicht einsehbaren Straßenbereichen darf nicht geparkt werden“, so Dornick. In Kapsweyer haben Gemeinde und Ordnungsamt gemeinsam einen Versuch gestartet: Sie haben den Kurvenbereich auffällig mit Linien markiert und die Zone mit einem Hinweisschild gekennzeichnet. „Das scheint zu wirken“, so Dornick: „Deutlich weniger risikobereite Parker in der Kurve.“ Da die Ordnungsbehörde aber auch ums friedliche Miteinander bemüht ist, wird mitunter Nachsicht geübt. „Zum Beispiel wenn gestresste Mamas ihre Kinder abholen wollen“, so Schlimmer. Oft werde die Sicherheitszone im Kreuzungsbereich nicht freigehalten, berichten beiden verärgert. „Kreuzungen müssen freigehalten werden. Niemand möchte beim Abbiegen plötzlich einem unerwartet geparktem Auto ausweichen müssen und dann mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstoßen.“ Geboten seien, so das Beamtendeutsch, fünf Meter ab „Schnittpunkt der Fahrbahnkante“ eines möglichen Abbiegers. Sei es im Kurven- oder Kreuzungsbereich oder auf einer übersichtlichen Wohnstraße: Über Bürger, die meinen, es sei ihr angestammtes Recht, direkt vor ihrer Haustür zu parken, können sie nur den Kopf schütteln. „Niemand hat beim heutigen Verkehrsaufkommen das Recht, Parkfläche genau vor seinem Grundstück zu beanspruchen“, so Schlimmer. Leider würden sich aber immer wieder einige als „willige Platzhirsche“ gebärden, sagt er schmunzelnd. Sie stellen klar: Straßen sind öffentlicher Raum und ist das Parken nicht ausdrücklich untersagt, wie im Einfahrtsbereich eines Grundstückes oder auf einem Behindertenparkplatz, kann jeder am Straßenrand in Fahrtrichtung parken. „Sofern er dabei eine Straßenrestbreite von 3,05 Meter und den Abstand zur Kurve oder zum Kreuzungsbereich wahrt“, so Schlimmer. Diese exakte Meterangabe habe die Verkehrsbehörde festgelegt, da die maximale Breite eines Fahrzeugs 2,55 Meter betrage und damit rechts und links noch 25 Zentimeter Distanz zu den Parkern gewahrt sei, ergänzt er. Nicht ausdrücklich erlaubt, aber geduldet sei auch in kleinen Ortschaften das schmalspurige Parken auf dem Bürgersteig, wenn ansonsten die Straße zu eng würde. „Ein Kinderwagen oder Rollstuhl muss aber auf dem Gehweg durchpassen“, betonen sie. Dass selbst in Wohnstraßen oft zu schnell gefahren werde, bedauern die Ordnungshüter. „Die Leute sind zunehmend gestresst und in Zeitdruck“, so ihr Erklärungsversuch. Aber es gehe auch der „Respekt vor Gesetz und Mitbürger“ mehr und mehr verloren, so Dornick. (ika)

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