Rhodt / SÜW
Weinfeste: Höhere Kosten wegen Gesetzesänderung
Zur Weinstraße gehören Weinfeste, das ist eigentlich klar. Lange mussten die örtlichen Gemeinden während der pandemischen Hochphase auf die feuchtfröhlichen Zusammenkünfte verzichten, bei denen Tradition auf Lebensfreude trifft. Letztere gibt es aktuell wieder reichlich, kehrt doch dank sinkender – wenn auch weiterhin hoher – Infektionszahlen eine gewisse Sommernormalität ein. Doch: Kaum hat die weggefallene Corona-Verordnung ihren Würgegriff um öffentliche Veranstaltungen gelöst, steht schon die nächste bürokratische Hürde vor der Tür.
„Schon seit einigen Jahren wurde die Organisation von Festen wegen der nötigen Vorkehrungen immer teurer“, sagt Katrin Schilling, Erste Beigeordnete von Rhodt und Mitorganisatorin des Heimat- und Blütenfestes, einem der „größten und ältesten Weinfeste der Region“ mit seinen Ständen und Höfen entlang der historischen Theresienstraße, wie Schilling sagt. So seien zunehmend Kosten für Parkkonzepte und Beschilderung sowie Sicherheitspersonal und Sanitätsdienste angefallen.
Neuer Gesetzestext
Die steigenden Sicherheitsanforderungen finde sie grundsätzlich gut, betont Schilling. In diesem Jahr habe den Ehrenamtlichen aber eine Neuerung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) zusätzlich Schwierigkeiten bereitet. „Jetzt gibt es Unmut unter den Bürgern, weil das Fest in diesem Jahr anders abläuft, anderswo aber wie gewohnt gefeiert wird“, berichtet Schilling. Wo genau hakte es denn?
Kurzer Rückblick: Bereits im Jahr 2020 entschied das Land Rheinland-Pfalz, den Paragrafen 26 Polizeiordnungsgesetz (POG) zur „Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel“ zu novellieren. Es gab nur keine Feste, die davon betroffen waren und außerdem eine Corona-Verordnung mit ganz eigenen Regeln. In seiner aktuellsten Fassung sieht das POG nun vor, dass neben Großveranstaltungen mit mehr als 15.000 Besuchern oder 30.000 Besuchern pro Tag auch die Organisatoren von kleineren Festen im öffentlichen Raum unter gewissen Voraussetzungen ein Sicherheitskonzept vorlegen müssen. Zu diesen Voraussetzungen zählen laut Gesetzestext eine „hohe Personendichte, die Zusammensetzung der Besuchergruppen, das Veranstaltungsgelände oder Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden“.
Maximal 5000 Besucher
Das hat Auswirkungen auf Feste wie das Heimat- und Blütenfest in Rhodt. „Wir haben einen Platz, an dem sich ein großer Teil des Festes abspielt. Es gab Zeiten, da musste man sich durchquetschen“, räumt Schilling ein. Aus diesem Grund habe die Verbandsgemeinde Edenkoben als zuständige Ordnungsbehörde ein Sicherheitskonzept gefordert. „Wir benötigen in diesem Jahr mehr als das doppelte an bezahlten Sicherheitskräften. Zusätzlich stellen die Ortsvereine eigens abgestellte Ordner“, schildert Schilling die Lage.
Die diesjährige Veranstaltung sei deshalb mit hohem ehrenamtlichen Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden, die über ein Eintrittsgeld von drei Euro für das Festgelände gedeckt werden sollen. „Außerdem kontrollieren wir an den Eingängen, dass maximal 5000 Personen zeitgleich das Fest besuchen“, erklärt Schilling. Andernfalls hätten weitere Vorkehrungen getroffen werden müssen, was so kurzfristig nicht mehr möglich gewesen sei.
Veranstalter sind verunsichert
Grundsätzlich seien Verbandsgemeindeverwaltungen für die Handhabe der Weinfeste zuständig, teilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße auf Anfrage mit. Nur bei Großveranstaltungen werde die Kreisbehörde auf den Plan gerufen. „Bisher liegen der Kreisverwaltung keine entsprechenden Anzeigen vor.“ Dennoch bekommt auch der Kreis die Gesetzesneuerung zu spüren: „Aus telefonischen Anfragen lässt sich erkennen, dass eine Verunsicherung bei den Veranstaltern besteht, wie und unter welchen Voraussetzungen solche Veranstaltungen künftig durchgeführt werden können.“
Es habe daher einen Austausch über Paragraf 26 POG zwischen Kreis und den Verbandsgemeinden gegeben. „Es fehlte aus unserer Sicht bei vielen Festen in der Vergangenheit das Bewusstsein für mögliche Gefahren“, unterstreicht der Kreis. Allerdings: „Letztendlich kann davon ausgegangen werden, dass sich bei vielen kleineren Veranstaltung keine großen Änderungen ergeben.“ Für Feste mit erhöhtem Gefahrenpotenzial gebe es zudem Hilfestellung vom Kreis. „Der Verein Südliche Weinstraße hat kürzlich einen Leitfaden für nachhaltige Feste herausgegeben. Darin gibt es eine Infoseite zu den rechtlichen Grundlagen und Sicherheits-Erfordernissen. Die Kreisordnungsbehörde steht den Veranstaltern selbstverständlich im Rahmen ihrer Zuständigkeit und personellen Leistungsfähigkeit beratend zur Seite.“
Chance für die Gemeinschaft
In Rhodt gibt es noch weitere Gründe, weshalb das Heimat- und Blütenfest 2022 nicht so abläuft wie gewohnt: „Wir haben noch unter Pandemiebedingungen mit der Vorbereitung begonnen und damals entschieden, eher klein und möglichst risikoarm zu planen. Damit wir am Ende nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn uns Corona einen Strich durch die Rechnung macht“, erkärt Schilling. Auch hätten sich viele ortsansässige Weingüter nach zwei Jahren Corona-Pause nicht in die Planung mit eingebracht. „Statt in den Höfen feiern wir das Fest deshalb in einer großen Gemeinschaft mit den Vereinen.“
Im ersten Abschnitt der Theresienstraße werde es Marktstände geben, weiter vorne auch erstmals einen kleinen Rummel für Kinder. Am Festplatz stehe dann die große Bühne, dort sollen Ehrenamtliche der örtlichen Vereine Essen und Getränke ausgeben. „Mein Herzblut hängt natürlich am alten Konzept, mit seiner Kleinteiligkeit in den Höfen. Damit bin ich aufgewachsen“, zeigt Schilling Verständnis für Vorbehalte der Einwohner. „Es wird aber ein tolles Fest.“ Sie sehe darin vor allem die Chance, nach der Isolation das Gemeinschaftsgefühl und den ehrenamtlichen Zusammenhalt in Rhodt wieder zu stärken. „Nächstes Jahr müssen wir schauen, ob wir wieder zum Gewohnten zurückkehren können.“