Kreis Südliche Weinstraße „VG hat keine Klagebefugnis“

Annweiler. Am Mittwoch vor einer Woche verabschiedete der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen die Wahlkreisreform und damit die „Zwangsehe“ des Wahlkreises Pirmasens mit der VG Annweiler. Judith Hörle sprach mit Wolfgang Grötsch (CDU), erstem Beigeordneten der VG Annweiler, über die Möglichkeiten einer Klage gegen die Gesetzesänderung.
Die nun beschlossenen Änderungen sind eine „kleine Lösung“, um die Bevölkerungsstatistik für die nächste Landtagswahl zu glätten. Die Verhandlungen zur „großen Lösung“ für die Pfalz – mit der Verschiebung eines Wahlkreises aus der bevölkerungsschwächelnden Westpfalz in die Vorderpfalz – erklärten SPD und CDU für gescheitert. Der Neuzuschnitt für das Trifelsland trifft auf Unmut – sowohl in der Südpfalz als auch in der Südwestpfalz. Die Wahlkreisreform ist ein ziemlicher Schlag ins Gesicht für die VG Annweiler. Ist es ein Thema, das die Bürger – die Wähler – beschäftigt, oder ist die Neuzuteilung nur ein Zankapfel zwischen den Parteien? Die größte Empörung ist in den Parteien festzustellen. Die Bevölkerung hat das noch gar nicht so mitgekriegt. Der Mehrheit der Bevölkerung ist gar nicht bewusst, was auf sie zukommt. Viele verstehen auch die Hintergründe nicht richtig. Im Moment betrifft es eher die Parteien, die sich damit in den entsprechenden Gremien beschäftigt haben. Ich muss ehrlich sagen, dass ich auch nicht damit gerechnet hätte, dass man trotz der erheblichen Einwände die Gesetzesänderung in dieser Form beschließen würde. Die Landes-CDU hatte bereits am Tag des Landtagsbeschlusses Bedenken angemeldet, ob die Gesetzesänderung allen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Welche Punkte sind hier strittig? Verfassungsrecht ist schwierig. Die Eingliederung der VG Annweiler in den Wahlkreis Pirmasens ist eine Zwangsheirat ungleicher Partner. Die Stimmen aus der VG Annweiler fallen praktisch unter den Tisch. Es kann nicht im Sinne des Wahlgesetzgebers sein, dass wir so ausgeknocked werden. Nach dem Landeswahlgesetz muss der Direktkandidat für den Wahlkreisvorschlag in einer Mitgliederversammlung gewählt werden, die dann sicherlich in Pirmasens sein wird. Diese geografische Distanz könnte zum Beispiel das freie und gleiche Wahlrecht in Frage stellen. Plant die Verbandsgemeinde Annweiler eine Klage gegen die Gesetzesänderung? Die Verbandsgemeinde ist Wahlbehörde nach dem Landeswahlrecht. Die Änderung des Wahlkreises bedeutet für die Wahlbehörde Annweiler aber nicht, dass der ordnungsgemäße Verlauf der Wahl gefährdet ist. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts könnte die VG Annweiler lediglich nach dem Normenkontrollverfahren (Artikel 130 Abs. 1 der Landesverfassung) geltend machen, durch das Gesetz in den eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies ist aller Voraussicht nach aber nicht der Fall, da sich der Ablauf der Wahl nach der neuen Wahlkreiseinteilung nicht sonderlich vom bisherigen Verlauf einer Wahl unterscheidet. Wir haben uns beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erkundigt. Er vertritt die Meinung, dass die VG Annweiler die Verletzung eigener Rechte nicht geltend machen kann. Also wird die Verbandsgemeinde Annweiler keine Klage anstreben? Sie kann nicht klagen, weil eine Klagebefugnis für die Verbandsgemeinde nicht gegeben ist. Welche sonstigen Personen könnten gegen die Gesetzesänderung vorgehen? Wenn Wahlrechtsgrundsätze verletzt sind, können Wähler, eine Wählervereinigung oder ein Wahlbewerber Rechtssatzbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof erheben. Parteien könnten mit der Begründung auf ihr Recht auf Chancengleichheit ein Organstreitverfahren vor der Verfassungsgerichtshof beantragen. Wissen Sie von Bürgern oder Parteien, die vor Gericht gehen wollen? Derzeit nicht. Es hat sich noch niemand dazu geäußert. Sie als Jurist, wie schätzen Sie die Chancen ein, dass eine Klage Erfolg haben könnte? Die Klage hätte einmal eine gewisse Protestfunktion und zum anderen könnte sie auch Erfolg haben. Aber ich kenne jetzt keinen Fall, wo aufgrund einer Klage eine so große Landtagswahl für ungültig erklärt worden ist. Wir wissen vom Bundesverfassungsgericht, dass die oft mal den Finger heben: ,Das war verfassungswidrig, beachtet das beim nächsten Mal, ändert das bis zu einem gewissen Zeitpunkt.’ Aber ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine durchgeführte Wahl für ungültig erklärt wird. Das wäre überraschend. Nach den nächsten Wahlen soll das Thema in Mainz erneut auf die Agenda gesetzt werden. Die CDU hatte im Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht. Und auch die SPD zeigte sich bereit, in der neuen Legislaturperiode erneut eine „große Lösung“ für die Pfalz anzugehen. Glauben Sie, dass die „Zwangsehe Pirmasens-Annweiler“ dann wieder geschieden werden kann oder sind das nur Verheißungen im Vorwahlkampf? Ich rechne fest damit, dass das wieder aufgehoben wird, aber erst nach der nächsten Wahl. Man wird dann Zeit haben, sich einer „großen Lösung“ zu öffnen. Das war jetzt nicht möglich. Die Landesregierung hat den Wahlkreisbericht zu spät vorgelegt. Denn es ist vorgeschrieben, 30 Monate nach Beginn der Legislaturperiode, und zugeleitet wurde er dem Landtag am 21. Januar 2014. Eindeutig zu spät und gesetzeswidrig. Kann man dagegen vor Gericht vorgehen? Ich weiß es nicht. Aber es wird im Rahmen der Schuldzuweisung eine Rolle spielen, wobei ich heute nicht als CDU-Politiker, sondern als Vertreter der Verbandsgemeinde spreche. Aber wenn ich den Wahlkreisbericht zu spät vorlege, kommt es eben zu Zeitnot und dann kommen solche Ergebnisse dabei heraus. Morgen soll auf dem Rathausplatz gegen die Wahlkreisreform protestiert werden. Können diese Proteste noch etwas bewegen oder haben sie eher symbolischen Charakter? Letzteres ist der Fall. Das Gesetz kann ja durch die Protestaktion nicht mehr geändert werden. Wir haben die Resolution gegen die Wahlkreisreform einstimmig im VG-Rat verfasst und uns erhofft, dass alle Parteien im Landtag darauf eingehen. Zumindest die Koalitionsparteien sind nicht darauf eingegangen, indem sie den Gesetzesentwurf für uns unverändert beschlossen haben. Diese Protestaktion ist jetzt mehr so ein Wutausbruch. Werden Sie auch dabei sein? Ja, ich werde da sein. Es gab auch schon Vorgespräche unter den verschiedenen Fraktionen dazu. Hofft man, dass auch Bürger kommen? Ja, es ist ja Markttag.