Kreis Südliche Weinstraße „Riedmaier-Vorschlag nicht diskutabel“

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Keine Einigung gibt es zwischen der Kreisverwaltung und der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen zur Frage, ob der Schulweg nach Bad Bergzabern für die Kinder gefährlich ist oder nicht. „Wir wollen, dass der Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wird“, sagte Ortsbürgermeister Roland Gruschinski (CDU) im Gespräch mit der RHEINPFALZ zu einem Schreiben von Landrätin Theresia Riedmaier (SPD). Der Kreis hatte den Schulweg als „nicht besonders gefährlich“ eingestuft und die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung gestrichen.

Anlass für die neuerliche Diskussion im Gemeinderat war der Vorschlag von Riedmaier, den nicht beleuchteten Wirtschafts- und Schulweg von Pleisweiler-Oberhofen nach Bad Bergzabern für 60.000 Euro mit Lampen auszustatten. Für die Ortsgemeinde ein aus vielen Gründen nicht diskutabler Vorschlag. Wie bereits mehrfach berichtet, bekommen fast 100 Schüler (im Kreis sind es insgesamt rund 500) von Pleisweiler-Oberhofen und Kapellen-Drusweiler seit diesem Schuljahr die Busfahrkarte nicht mehr bezahlt. Unter vier Kilometern sei der Schulweg zumutbar, wenn er als „nicht besonders gefährlich eingestuft“ sei, so die Begründung des Kreises, der das Maxx-Ticket bisher bezahlt hat. In beiden Gemeinden regte sich massiver Widerstand gegen die Einstufung des Weges, Widersprüche wurden eingelegt. Zurzeit werden die Schüler gefahren oder die Eltern haben das Ticket bezahlt. Nach einem Gespräch mit Ortsbürgermeister Gruschinski Anfang Dezember habe sie sich Gedanken gemacht, wie sie dem Anliegen der Gemeinde und der Eltern nach einer Verbesserung der Verkehrssicherheit entgegenkommen könne, so Riedmaier in ihrem Schreiben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 auf dem rund 300 Meter langen Weg sei bereits umgesetzt worden. Die Verbesserung der Beleuchtung habe sie mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke berechnet. Die Kosten betrügen gut 58.000 Euro. „Die prognostizierte Investition könnte zwischen drei kommunalen Ebenen aufgeteilt werden, ich habe das Mandat des Kreisvorstandes, dass der Landkreis einmalig ein Drittel der Kosten trägt“, heißt es im Schreiben. Sollte sich auch die Verbandsgemeinde auf eine Verbesserung der Situation verständigen können, verbleibe bei der Gemeinde Pleisweiler-Oberhofen eine Investition von rund 20.000 Euro, erklärte Riedmaier. Mit Unverständnis reagierte der dortige Rat. An der Beleuchtung könne sich die Ortsgemeinde allein aus Kostengründen im Jahr 2015 nicht beteiligen, zudem nutze diese den Kindern nichts, da die Gefahr nicht wesentlich gemindert werde, so Gruschinski: „Die Beleuchtung ist vielleicht gut für Weinfestbesucher, die Kinder benutzen diesen Weg zurzeit gar nicht, weil er zu gefährlich ist.“ „Dazu kommt die Sicherheit innerorts, für die nach Aussage der Landrätin die Gemeinde zuständig ist, da müsste dann ein Schulwegeplan erstellt werden und das ist wiederum nicht Sache der Ortsgemeinde“, so Gruschinski. Die Landrätin habe eine von der Gemeinde geforderte Begehung unter anderem mit dem Landesbetrieb Mobilität, dem ADAC und der Verbands- und Ortsgemeinde abgelehnt. „Ich wünsche nach wie vor eine Begehung“, sagte Gruschinski. Der Ortsbürgermeister informierte den Rat auch darüber, dass Pleisweiler-Oberhofen nach Anfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung maximal 5000 Euro zur Verfügung habe, um den Kauf des Maxx-Tickets aus dem Gemeindesäckel zu fördern. Geklärt werden sollte, ob es die Haushaltslage der Gemeinde zulässt, die Kosten für das Busticket von rund 20.000 Euro zu übernehmen. „Mit 4000 bis 5000 Euro kann es allenfalls ein Zuschuss sein, und es wäre ein riesiger Verwaltungsaufwand“, sagte Gruschinski. Mitte Dezember würden die eingegangenen Widersprüche an den Kreisrechtsausschuss gehen. „Es sieht nach Klage vor dem Verwaltungsgericht aus“, ist die Meinung des Ortsbürgermeisters. Gruschinski informierte über die Sammlung des Gemeinderates für den Verband deutscher Kriegsgräberfürsorge, die eine Summe von 821 Euro eingebracht hat. Einstimmig verabschiedete der Rat die Änderung des bestehenden Rahmenvertrages zur Beseitigung von Ölspuren und anderen verkehrsbeeinträchtigenden Verunreinigungen. (pfn)

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