Landau / SÜW
Prozess: Am Bahnhof Passanten bedroht und viele weitere Straftaten
„Es geht nicht, dass sie sich in ihrer neuen Heimat benehmen wie die Axt im Walde“, hält Richter Christoph Sommer dem 26-jährigen Mann aus Eritrea bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern ungeniert vor. Zuvor musste das Gericht über eine Stunde auf das Erscheinen des Angeklagten warten. Die Polizei hatte ihn schließlich ausfindig machen können. Der Mann erscheint mit Messer im Gerichtssaal, das ihm abgenommen wird, und einem Alkoholpegel von 2,2 Promille. Das sei von gestern, heute habe er noch nicht getrunken, gibt dieser an.
Es ist viel, was ihm in sieben Anklagepunkten vorgeworfen wird: einige Diebstähle, Bedrohung, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte, mehrmalige Trunkenheit im Straßenverkehr. Bei allen Taten spielte Alkohol eine Rolle. „Sie saufen seit Jahren“, wirft ihm Sommer vor. Es habe bereits in Eritrea angefangen, gibt der Angeklagte zu und begründet dies mit den Worten: „Jeder trinkt doch, wenn er Probleme hat.“
Drohung: „Ich bringe euch um“
Die Taten spielten sich allesamt in Landau ab, im Zeitraum von Oktober 2020 bis November 2021. Das wohl schwerwiegendste Delikt ereignete sich am dortigen Bahnhof. Der Angeklagte bedrohte zwei Passanten mit dem Worten „ich bringe euch um“. Beim Eintreffen der Polizei leistete er Widerstand gegen die Beamten unter anderem mit einem Kopfstoß, dem der Polizist ausweichen konnte. Weitere Straftaten folgten. Er klaute eine Lautsprecheranlage im Supermarkt, eine Flasche Bier in einer Tankstelle, entwendete mehrmals angekettete Fahrräder und fuhr dann mit hohem Promillegehalt los. In einem Supermarkt ließ er eine Lederjacke und Zigaretten mitgehen. Sportschuhe bezahlte er ebenfalls nicht. Croissants nahm er „kostenlos“ im Supermarkt mit.
Erst nach einer Besprechung mit seinem Anwalt gibt der Angeklagte alle Straftaten zu. Hätte er es nicht getan, hätten 16 Zeugen, die vor dem Gerichtssaal warten, vernommen werden müssen. „Ohne dieses Geständnis hätten sie keinen Aussicht auf Bewährung“, klärt Sommer den Mann auf, der bis Februar bereits zwei Haftstrafen abgesessen hat. „Wir haben ihm nicht rechtzeitig auf die Finger geklopft. Er dachte, der Staat kann ihm nichts“, hält sein Anwalt fest. Es liege jetzt am Angeklagten, sein Leben zu ändern und vom Alkohol wegzukommen.
Suchtgespräche und gemeinnützige Arbeit
Ein Jahr und neun Monate ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung lautet das Urteil. Zusätzlich muss der Angeklagte drei Monate lang Suchtgespräche nachweisen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Seit 2018 fallen Sie überall mit Straftaten auf. Entweder Sie hören damit jetzt auf oder ich sperre Sie ein“, ist der unmissverständliche Hinweis von Sommer. Das Urteil ist rechtskräftig.