Kreis Südliche Weinstraße Ortsgemeinderat: Wiederkehrende Beiträge abgesegnet

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Lug. Alle beitragspflichtigen Kosten für den Ausbau ihrer Verkehrsanlagen wird die Gemeinde Lug in Zukunft in Form wiederkehrender Beiträge auf alle Anlieger von bebauten Grundstücken und Baugrundstücken umlegen und von ihnen gemeinsam erheben. Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung der von Gerold Bernhart von der Verbandsgemeinde vorgestellten neuen Satzung zu.

Demnach werden nur die tatsächlichen Kosten für die jeweiligen Aufwendungen entsprechend dem Beitragsmaßstab der Gebühren für Kanal und Wasser umgelegt. Der Gemeindeanteil beträgt entsprechend der Verkehrsaufkommen in den Gemeindestraßen 37 Prozent. Wiederkehrende Beiträge seien fairer und gerechter, zumal alle Bürger alle Anlagen auch gemeinsam benutzen, hatte Ortsbürger Hermann Rippberger bereits bei der Einwohnerversammlung im Mai für die Einführung wiederkehrender Beiträge geworben. Zudem bewahren sie die einzelnen Bürger vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Die ausführlichen Erklärungen konnten offensichtlich auch die Zweifel der anwesenden Zuhörer dazu klären. Bis auf die vom Rat im Jahr 2014 beschlossene Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik seien für die nächsten fünf Jahre in Lug keine Maßnahmen geplant, versicherte Rippberger. Hierzu werden bei allen 85 Leuchten im Ort nur die Lampenköpfe ausgetauscht. In die Beitragspflicht fallen nur die 65 Leuchten, die älter als 25 Jahre sind. 66 Lampen werden von den Pfalzwerken mit jeweils 100 Euro bezuschusst, weil sie älter als 20 Jahre sind. Der Rat vergab den Auftrag über rund 48.000 Euro an die Pfalzwerke AG als günstigsten Anbieter mit der wirtschaftlichsten Lösung. (brö)

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