Kreis Südliche Weinstraße Ort kein Grundzentrum mehr

Zwei bekannte und ein neues Gesicht prägen die Spitze der Ortsgemeinde Maikammer. Neben Ortsbürgermeister Karl Schäfer (CDU), den die Bürger am 25. Mai mit 84,2 Prozent im Amt bestätigten, sind es der bisherige Beigeordnete Klaus Humm und die neue Beigeordnete Melanie Stachel (CDU). Beide wurden bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates gewählt.
Schäfer wies darauf hin, dass aufgrund der großen Investitionen der vergangenen Jahre und der Belastungen für die öffentlichen Einrichtungen in der Zukunft nicht viel zu verteilen sei. Deshalb sei Fantasie bei der Suche nach Lösungen gefragt und Konzentration auf das Wesentliche. Für die Wahl des Beigeordneten hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Nicolai Schenk Klaus Humm vorgeschlagen. Mit 19 Jastimmen bei einer Enthaltung wurde er gewählt. Für das Amt des zweiten Beigeordneten nannte Schenk Melanie Stachel, für die Bürgerliste Markus Heilweck den neuen Fraktionsvorsitzenden Thomas Herrmann. Mit zwölf Jastimmen sprachen sich die Räte für Melanie Stachel aus, Herrmann erhielt fünf Stimmen bei drei Enthaltungen. Das Verhältnis zwischen Rat und Ortsbürgermeister basiere auf einer ausgewogenen Harmonie, so Schäfer. Durch die Zwangsfusion der VG Maikammer „stehen wir vor einer großen Herausforderung“, mahnte er. Nicht nur, dass einige Abteilungen ausgelagert würden, auch sei Maikammer nun kein Grundzentrum mehr. Damit fielen Schlüsselzuweisungen weg sowie Zuständigkeiten beim Flächennutzungsplan. Dennoch gelte es, einige größere Projekte anzugehen wie der innerörtliche Entwicklungsplan, der den Marktplatz, die obere Marktstraße und die untere Friedhofstraße umfasst. Die 400-Meter-Rundbahn müsse ausgebaut werden. Bürgermeister Olaf Gouasé sagte, dass die Werke mindestens für zehn Jahre getrennt und damit die Gebühren unterschiedlich blieben. „Meine Tür ist jederzeit offen“, so Gouasé, ansonsten wolle er sich nicht in die kommunalen Entscheidungen einmischen. Festgelegt wurde, dass das Sitzungsgeld von 20 auf 30 Euro und das Entgelt des Ortsbürgermeisters um 20 Prozent erhöht wird. Der Beauftragte für Friedhofsangelegenheiten erhält eine Aufwandsentschädigung von 60 Euro. (giw)