Kreis Südliche Weinstraße „Leben oder Tod hingen vom Zufall ab“

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Sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters der Großen Strafkammer des Landgerichts Landau, Urban Ruppert. Angeklagt war ein 28-jähriger Flüchtling aus Somalia, der in Bad Bergzabern gewohnt hatte.

Ruppert blieb damit eineinhalb Jahre unter dem von Staatsanwältin Anke Leewog geforderten Strafmaß. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit einem Gegenstand, der weder gefunden noch benannt werden konnte, einen 36-jährigen Gambier dicht an der Halsschlagader getroffen hat. „Leben oder Tod hingen vom Zufall ab“, so Ruppert. Die Bewertung der Tat, die sich in einer Wohnung für Asylsuchende in Bad Bergzabern abgespielt hat, und das Strafmaß gingen in den Plädoyers von Staatsanwältin Anke Leewog und Verteidiger Thomas Hammer sehr weit auseinander. Siebeneinhalb Jahre forderte die Staatsanwaltschaft, acht Monate auf Bewährung die Verteidigung. Leewoog sah die Anklage bestätigt, die der 28-Jährige bestritten hatte. Er hatte ausgesagt, dass ihn der Geschädigte, der ihn bereits rund zwei Wochen vorher niedergeschlagen habe, geschubst und ihm, als er auf dem Boden lag, das Knie in den Hals gerammt habe. Er habe sich mit einer kaputten Bierflasche verteidigt. „Das ist nach der Beweisaufnahme zu tausend Prozent ausgeschlossen“, so Ruppert. In ihrem Plädoyer begründete Leewog das Strafmaß für versuchten Totschlag: Es sei keine Spontantat gewesen, der Angeklagte habe dem Geschädigten aufgelauert. Er habe nicht darauf vertrauen können, dass die Verletzung nicht lebensgefährlich sei und hätte weitergemacht, wenn er nicht zurückgehalten worden wäre. Leewog bezeichnete den Angeklagten als „empathielos, rachsüchtig und listig“ und begründete die Höhe der Strafe auch damit, im Rahmen der Gewaltprävention das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. „Die Gewaltprävention spielt nur dann eine Rolle, wenn es in einer Region eine signifikante Häufung von Straftaten gibt“, so Ruppert, der diesen Punkt nicht strafverschärfend wertete. Ganz anders sah der Verteidiger das Tatgeschehen. „Warum hat er die Tat zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort mit so vielen Zeugen verübt?“, war eine Frage, die er in den Raum stellte. Rache käme für den Angeklagten nicht in Betracht, da der Geschädigte ihn schon zwei Wochen vorher zusammengeschlagen habe. Zudem sei kein Tatwerkzeug aufgefunden worden, und der „Stich“ sei am Hals vorbeigeführt worden. Auch welche Person was auf dem Amateurvideo gesagt habe, sei nicht eindeutig. Eindeutig war für alle, dass das Motiv des Somaliers die Gewalttat des Gambiers gegen ihn gewesen war. „Es war nicht meine Absicht, ihn zu töten oder ihm größeres Übel anzutun“, war das letzte Wort des Angeklagten, dem wohl erst beim Strafmaß klar wurde, was jetzt auf ihn zukommt. Nach der Hälfte der Strafe wird er abgeschoben, falls dies nach Somalia möglich ist. |pfn

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