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Knatsch wegen Bauvorhabens in Neubaugebiet
Es ging darum, die Traufhöhe der künftigen Häuser miteinander in Einklang zu bringen. Denn das neue Baugebiet soll die bestehende Bebauung mit vorwiegend Einfamilienhäusern optisch nicht beeinträchtigen. Ein Bauherr will aber mit vier Geschossen unverhältnismäßig hoch hinaus. Damit war der Rat nicht einverstanden. Das Haus würde die genehmigte Traufhöhe von zehneinhalb Meter um zweieinhalb Meter überragen und zudem wegen der Hanglage direkt an der Straße stehen. Zumindest sollte es eineinhalb Meter von der Grundstücksgrenze ins Baugelände hinein versetzt werden, wurde verlangt, am besten sogar drei Meter.
Ortsbürgermeister Hermann Rippberger wandte ein, eine Sichtbehinderung bestehe nicht, denn das beabsichtigte Bauprojekt habe seinen Platz in der hintersten Reihe vor dem Berghang. Der Bauherr wäre gezwungen, eine Menge Fels abzutragen. Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss. Der Rat schlug vor, die geplante Garage 1,50 Meter vom Straßenrand ins Baugelände einzurücken und das eigentliche Haus darüber um weitere 1,50 Meter versetzt zu errichten. So falle das Haus kaum als Fremdkörper auf.