Kreis Südliche Weinstraße Klare städtebauliche Ziele verfolgt

Der Bebauungsplan „Alsterweiler Hauptstraße“ wird geändert. Dafür sprach sich der Ortsgemeinderat Maikammer bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig aus.
Da die städtebauliche Entwicklung gesichert und gleichzeitig veraltete Regeln angepasst werden müssten, sei eine Planänderung unabdingbar, erklärte Ortsbürgermeister Karl Schäfer. Außerdem seien einige zusätzliche Grundstücke in den Bebauungsplan einbezogen worden. Der geänderte Bebauungsplan verfolgt klare städtebauliche Ziele. So müssen sich die An- und Umbauten in das Gebiet einfügen. In der als allgemeines Wohngebiet ausgelegten „Alsterweiler Hauptstraße“ sind keine Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Discos oder Spielsalons zulässig. Auch dürfen direkt an der Straße keine Wirtschaftsgebäude errichtet werden. Im rückwärtigen Bereich sind landwirtschaftliche oder gewerblich genutzte Gebäude erlaubt. Diese dürfen die Grundstücksgrenze bis zu maximal 70 Meter überschreiten unter der Voraussetzung, dass keine Baubeschränkungen dort ausgewiesen sind.Bauen dürfen die Anlieger auf ihren Grundstücken Garagen und Carports sowie „Nebenanlagen“, die jedoch genehmigungspflichtig sind. Das Hauptgebäude hat an der Straßenseite zu stehen. Nur wenn ein solches existiert, kann auch im rückwärtigen Bereich ein Haus gebaut werden. Häuser, die direkt an der Straße stehen, müssen giebelständig zur Straße ausgerichtet sein und dürfen nur an einer Seite direkt ans Nachbaranwesen angrenzen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Bebauungsplan sieht maximal zwei Wohnungen pro Gebäude vor. Dach-, Fassadengestaltung, Stellplätze und Bepflanzung sind in dem Plan vorgegeben. (giw)