Venningen RHEINPFALZ Plus Artikel Klage über Strafzettel am Wochenende

Mehrere Fahrer hatten ihren Wagen auf dem Feldweg abgestellt. Dafür erhielten sie ein Bußgeld.
Mehrere Fahrer hatten ihren Wagen auf dem Feldweg abgestellt. Dafür erhielten sie ein Bußgeld.

Für Gäste eines Venninger Restaurants endete kürzlich der Besuch mit einer bösen Überraschung. Sie erwartet ein Bußgeld, über das sich nun eine betroffene Person beklagt. Sie hätte sich mehr Nachsicht gewünscht.

Für Hans-Eberhard Keßler wurde kürzlich ein Restaurantbesuch zu einer unerwartet teueren Angelegenheit. Der aus dem Nordschwarzwald stammende Mann war zu Besuch in der Südpfalz. Am vergangenen Wochenende kehrte er mit Freunden in ein Venninger Restaurant ein, wie er berichtet. Das Essen habe ihm gemundet, der „Nachtisch“, der ihn später erwartete, schmeckte ihm dagegen nicht.

Keßler fand an der Windschutzscheibe seines Wagens einen Strafzettel. Der Kostenpunkt: 55 Euro. Diesen Betrag fordert die Verbandsgemeinde-Verwaltung von ihm ein, weil er seinen Wagen während seines Restaurantbesuchs auf einem angrenzenden Feldweg abgestellt hatte. Aber solche Wirtschaftswege dienen laut Ordnungsamt ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke. Insofern ist dieser auch für die Durchfahrt und das Parken verboten, weshalb man durchgriff.

„Wieso wird am Samstag abkassiert?“

Keßler ist dennoch überrascht über das konsequente Handeln der Ordnungshüter. „Geht es der Verbandsgemeinde Edenkoben finanziell so schlecht, dass man am Samstagabend zum Abkassieren ausrücken muss?“, fragt er.

Da der Parkplatz des Restaurants an jenem Abend schon zugeparkt war, hatte er es einigen anderen Besuchern gleichgetan und sein Auto auf dem Grünstreifen eines parallel zur Kreisstraße Richtung Edenkoben verlaufenden Feldwegs abgestellt. Und zwar so, dass er dort niemanden behindert. „Wobei zu dieser Uhrzeit ohnehin kein Landwirt unterwegs gewesen sein dürfte“, sagt er. Keßler hätte sich deshalb mehr Nachsicht gewünscht. Statt eines Bußgeldes hätte auch eine Ermahnung gereicht, findet er. Jedenfalls werde das in seiner Umgebung auch so gehandhabt, beispielsweise an Festtagen. Zumal die Südpfälzer für ihre Gastfreundschaft und Geselligkeit bekannt seien.

Verwaltung mit klarer Haltung

Das Edenkobener Ordnungsamt hat eine klare Haltung: „So lange im Einzelfall keine anderen Regelungen angeordnet sind, gilt die Straßenverkehrsordnung täglich 24 Stunden lang“, heißt es auf Anfrage der RHEINPFALZ. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verrichteten ihren Dienst zu unterschiedlichen Tageszeiten, ab und zu auch am Wochenende. Insofern müsse damit gerechnet werden, auch an einem Samstagabend für ein Vergehen einen Strafzettel zu erhalten.

Die Verwaltung hat sich dementsprechend nichts vorzuwerfen: „Dem Verkehrsteilnehmer sollte bekannt sein, dass er sich ordnungswidrig verhält, wenn er sich nicht an die geltenden Regelungen zum Halten oder Parken hält.“ Und nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ist für das widerrechtliche Parken auf einem Wirtschaftsweg ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig.

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