Südpfalz
Kita-Eltern: Widerstand gegen geplante Versammlung
Eltern von Kita-Kindern können mehr Einblick in die Gestaltung und Organisation der Betreuung ihrer Sprösslinge gewinnen. Sie können sich in den Einrichtungen in einen Ausschuss wählen lassen, in denen etwa über Personalien, Aktionen oder – gerade in Corona-Zeiten – neue Vorgaben des Jugendamts oder Landes gesprochen wird. Mütter und Väter können sich darüber hinaus auch auf Stadt- oder Kreisebene engagieren, deren Elternvertretungen als Ansprechpartner für Kitas, das Jugendamt und den Eltern fungieren. Diese Ausschüsse bestimmen wiederum Mitglieder für den Landeselternausschuss, das Ende Januar 2022 das nächste Mal tagt. Die Delegierten müssen bis zum 15. Dezember gewählt sein. So weit, so verständlich.
Kritik gibt es nun im Kreis Südliche Weinstraße, weil es die Versammlung in Präsenz geben soll, und zwar am 15. Dezember in einer Schulaula in Bad Bergzabern. Michael Laux fragt sich nun, wie der Kreiselternausschuss (KEA) die Verantwortung dafür übernehmen könne, sich angesichts der Infektionslage persönlich zu treffen. „Es kann nicht sein, dass sich Vertreter der Eltern aus dem ganzen Landkreis zu einer Versammlung treffen sollen! Wir reden hier von 150 bis 180 Elternvertretern“, heißt es in dem Schreiben des Herxheimer, das er unter anderem der RHEINPFALZ zukommen ließ.
„KEA muss sich positionieren“
„Es wäre ein deutliches Zeichen in Richtung des Landeselternausschusses und, wenn nötig, auch an das rheinland-pfälzische Bildungsministerium, wenn sich der KEA SÜW klar positioniert und nach dort mitteilt, dass die Delegierten-Wahl entweder online stattfinden muss oder verschoben wird. Notfalls auch mit dem Hintergrund, dass aus SÜW keine Delegierten nach Mainz entsandt werden“, fordert Laux.
Auf dieses Schreiben angesprochen, reagiert KEA-Vorsitzender Dietmar Ullrich verärgert: „Wir müssen jetzt ein Feuer löschen, dass ein Mitglied aus unserer Reihe unnötigerweise gelegt hat.“ Unnötigerweise deshalb, weil erstens: manche Angaben nicht korrekt seien. So gebe es im Kreis SÜW 74 Kitas, die jeweils zwei Delegierte zum Kreiselternausschuss schicken können. Somit könnten höchstens 148 Personen am Treffen teilnehmen. Allerdings hätten sich nach Angaben des Jugendamts kurz vor Meldeschluss erst die Hälfte der Einrichtungen zurückgemeldet und dabei nicht immer zwei Teilnehmer genannt. Manche haben coronabedingt abgesagt, andere, vor allem jene mit dem Wohnort im nördlichen Kreisgebiet, scheuten den Aufwand. „Es dürften höchstens 50 Teilnehmer kommen“, so Ullrich.
Kreisjugendamt organisiert Treffen
Zweitens, und viel wichtiger, sei der Punkt, dass Laux in seiner Kritik die Rechtsgrundlage außer Acht lasse. Nicht der KEA, sondern das Jugendamt ist für die Organisation und Durchführung des Treffens verantwortlich. Ullrich verweist dabei auf die im Kita-Gesetz verankerte Verordnung. Dort ist zudem festgehalten, dass die Versammlung in Anwesenheit der Mitglieder über die Bühne gehen soll. Es gelte der aktuellen Corona-Landesverordnung entsprechend die 3G-Regel.
Wie Ullrich berichtet, war der KEA zudem alles andere als untätig. Auf seien Wunsch hin war zu einer Online-Veranstaltung eingeladen worden. Dann wurde umgeschwenkt, weil die Versammlung wegen der besagten Landesregelung nur von Angesichts zu Angesichts stattfinden könne. Dass es keine Alternativen gebe, bestätigt die Kreisverwaltung auf Anfrage.
Dieses Problem hat auch die Stadt Landau erkannt, die die Elternvertreter der Kitas zu einer Online-Veranstaltung eingeladen hatte. In der Annahme, dass am Bildschirm gewählt werden könnte. Schließlich tagen auch der Stadtrat und seine Ausschüsse im Internet. Doch es wurde zurückgerudert mit dem Hinweis, dass das Ganze doch seine Gültigkeit verliere.
Germersheimer tagen später
Im Kreis Germersheim hatte das Jugendamt die für 14. Dezember geplante Versammlung des KEA auf unbestimmte Zeit verschoben. Was daran lag, dass eine frühere Corona-Landesverordnung als Grundlage genommen worden war. Diese hätte eine Treffen ohne 3G-Regel ermöglicht. Freiwillige Tests, die die Elternvertretung als Option nannten, um eine Absage zu vermeiden, waren für die Behörde unzureichend. Da es seit Samstag eine neue Rechtslage gibt, welche die 3G-Regel vorschreibt, hat das Jugendamt nun doch für Anfang Januar und damit noch rechtzeitig zu einem Treffen eingeladen.
Dass die Zusammenkunft der Eltern unter Beachtung der 3G- und nicht der 2G-Regel möglich ist, wie für andere Veranstaltungen in Innenräumen mindestens üblich, liegt daran, dass niemand zu solch einer Wahl ausgeschlossen werden darf. Darauf hatte der Vorsitzende des Landeselternausschusses, Andreas Winheller, im RHEINPFALZ-Gespräch hingewiesen. Da sich die Teilnehmer untereinander größtenteils nicht kennen, wäre eine vernünftige Briefwahl nicht möglich, so Winheller. In digitaler Form seien geheime Wahlen nur „sehr schwer ordnungsgemäß zu gewährleisten“.
Strengere Kontrollen sind möglich
Das für das Kita-Gesetz zuständige Bildungsministerium teilt mit: „Für die Durchführung des Treffens als Online-Veranstaltung bestehen für die Jugendämter im Rahmen ihrer Zuständigkeiten keine rechtlichen Möglichkeiten.“ Mit Blick auf das Infektionsgeschehen können die Gesundheitsämter aber strengere Hygienemaßnahmen anordnen. „Im Einzelfall kann das auch bedeuten, dass eine Versammlung nicht in Präsenz stattfinden kann“, heißt es aus Mainz.
Ullrich vom KEA SÜW teilt mit, dass auch der Vorstand im Dilemma stecke, der Veranstaltung trotz der hohen Inzidenzzahlen beizuwohnen. Allerdings sei es nicht zielführend, die Veranstaltung zu boykottieren. „Ich persönlich würde begrüßen, wenn es wie in Germersheim eine Teststation vor Ort geben würde, die Geimpfte und Genesene freiwillig in Anspruch nehmen könnten, um die Sicherheit für die Anwesenden zu erhöhen.“