Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Kita-Eltern lehnen 3G-Regel bei Wahlen ab

bei der Vollversammlung treffen Verteter aus allen Kitas des Kreises aufeinander.
bei der Vollversammlung treffen Verteter aus allen Kitas des Kreises aufeinander.

Elternvertreter von Kitas im Kreis wollen im Dezember eine Versammlung ohne 3G-Kontrolle, nur mit freiwilligen Tests, abhalten. Das Jugendamt hat die Veranstaltung abgesagt. Der Kreiselternausschuss sieht seine Rechte beschnitten und befürchtet, dass wichtige Wahlen nicht stattfinden.

Bis zu 180 Vertreter aus allen Kitas des Kreises sollten am 14. Dezember in der Aula der Berufsbildenden Schule in Germersheim den Vorstand des Kreiselternausschusses (KEA) und Delegierte für den Landeselternausschuss (LEA) wählen. Ende vergangener Woche hat das Jugendamt, das die Versammlung geleitet hätte, diese „auf unbestimmte Zeit verschoben“. Eine „Präsenzveranstaltung ohne Zugangsregelungen“ – dies sei der Wille der Elternvertreter gewesen – könne der Kreis nicht verantworten, so die Begründung. Einer digitalen Form habe der KEA nicht zugestimmt.

Die Elternmitwirkungsverordnung (KitaGEMLVO) schreibe eine Präsenzveranstaltung vor, sagt Julia Stock, Sprecherin des KEA Germersheim. „Uns geht es nicht darum, dass nicht getestet werden soll.“ Vielmehr gehe es darum, „dass die rechtlichen Bedingungen eingehalten werden“. Wenn die Vollversammlung nicht bis zum 15. Dezember – diese Frist setzt die Mitwirkungsverordnung – über die Bühne geht, gebe es keinen neuen Vorstand. Der alte bleibe kommissarisch im Amt. Viel problematischer sei, dass keine Delegierten für die Wahl zum LEA-Vorstand bestimmt werden können, die im Januar in Nieder-Olm stattfinden soll. „Der Kreis Germersheim ist dann bei der Wahl im Januar nicht vertreten“, erklärt Stock.

Elternvertreter fordern Wahlen ohne Hürden

Rückhalt bekommen die Germersheimer vom Landeselternausschuss: Auf seiner Homepage erläutert der LEA die „klare Rechtslage“ für Elternausschusswahlen. Demnach (§15 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes) dürften weder 3G noch 2G für die Versammlung vorgeschrieben werden – es reiche Maskenpflicht und Kontaktverfolgung. Die Corona-Verordnung regele diesen Fall ausdrücklich. Diese „Privilegierung“ gegenüber anderen Veranstaltungen gelte laut Gesetz auch für die Wahlen der Delegierten zum KEA und LEA – solange das Land nicht in einem generellen Lockdown sei, erklärt LEA-Vorsitzender Andreas Winheller auf Nachfrage. Zugangshürden dürfe es nicht geben.

„Im Kern geht es darum, dass hier öffentliche Wahlen stattfinden, die diskriminierungsfrei für jeden offen stehen müssen. Aus gutem Grund hat der Landeswahlleiter ja auch zum Beispiel bei der Bundestagswahl 3G-Regeln für Wahllokale abgelehnt – obwohl hier ja sogar die Chance zur Briefwahl bestehen würde.“ Bei KEA- und LEA-Wahlen sei Briefwahl, anders als bei Elternausschusswahlen in der Kita, laut Mitwirkungsverordnung ausgeschlossen. „Es muss in Präsenz gewählt werden.“ Da sich die Leute untereinander größtenteils nicht kennen, wäre ein vernünftige Personalentscheidung per Briefwahl nicht möglich, so Winheller. Mit Hygienekonzepten und in großen Hallen seien solche Präsenzveranstaltungen „auch problemlos in der Pandemie möglich“. Eine digitale Form sieht Winheller hinsichtlich des „Commitments“, also der Selbstverpflichtung und des Verantwortungsgefühls, kritisch. „Zudem sind geheime Wahlen in digitalen Versammlungen nur sehr schwer ordnungsgemäß zu gewährleisten.“

Kreis: Infektionsketten hätten kurzen Weg in die Kitas

Das Jugendamt habe ursprünglich eine Präsenzveranstaltung mit verpflichtender 3G-Regel (Zutritt für Genesene, Geimpfte und Getestete) vorgeschlagen, so die Behörde auf RHEINPFALZ-Anfrage. Eine digitale Form habe der KEA abgelehnt, weil das Gremium dies für rechtswidrig halte. Um dem Elternwillen Rechnung zu tragen, soll die Versammlung ohne Zugangsregeln später stattfinden – aufgrund der aktuellen Corona-Lage keinesfalls in diesem Jahr. „Potenzielle Infektionsketten, die von der KEA-Vollversammlung ausgehen könnten, hätten über die Delegierten und über deren Kinder sehr kurze Wege in die Kitas des Landkreises“, heißt es in ihrer Pressemitteilung zur Absage. Die Ablehnung der Zugangsregel „ausgerechnet von den Elternvertretungen“ sei für die Kreisverwaltung nicht nachvollziehbar.

Dass die Behörde die Absage publik gemacht hat, ohne vorab mit dem KEA Rücksprache zu halten, missfällt den Elternvertretern ebenfalls. Dieses Vorgehen „widerspricht nicht nur unserem Verständnis von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit“, schreibt der KEA an den Kreis. Es verstoße auch gegen das im Kita-Gesetz geregelte Anhörungsrecht. Der Kreiselternausschuss habe sich intensiv mit anderen KEAs im Land ausgetauscht, sagt Julia Stock. „In allen betreffenden Landkreisen sind sowohl die Jugendämter als auch die Eltern sehr besorgt wegen der hohen Infektionszahlen.“ Trotzdem werde überall in Präsenz gewählt. Eins der Jugendämter biete bei der Versammlung „kostenlose Tests auf freiwilliger Basis ohne Kontrolle von 3G“ an. Diese Idee würde der KEA gerne bei seiner Vollversammlung übernehmen. Stock bittet den Kreis diesen Vorschlag in Betracht zu ziehen. „Die freiwillige Testung aller, auch geimpfter und genesener Teilnehmer, sollte in unseren Augen nicht nur rechtskonform, sondern vor allem weitaus sicherer sein als die Anwendung der 3G-Regel“, heißt es.

Der Kreis will sich darauf nicht einlassen: „Im Interesse der Sicherheit der teilnehmenden Delegierten können wir nicht annehmen, dass die Delegierten, die nicht geimpft, nicht genesen und nicht bereit sind, sich testen zu lassen, sich an einen Appell der Freiwilligkeit halten“, teilt die Behörde am Mittwoch mit. Der Kreis als Veranstalter könne den Gesundheitsschutz so nicht gewährleisten.

Die Verwaltung handele gegen das aktuell gültige Gesetz, sagt Winheller. Bleibe es bei der Absage, könne der Kreis keine Delegierte zur LEA-Wahl entsenden und das hält er „politisch für einen Skandal“. Angesichts der aktuellen Pandemielage lenkt der LEA aber ein. „Wir wollen nicht, dass die Veranstaltungen zum Superspreader-Event werden“, so der Vorsitzende. Das Gremium habe gerade Zustimmung zu einer gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel für KEA- und LEA-Vollversammlungen signalisiert – sofern die Ämter die Tests kostenlos vor Ort bereitstellen, um die Hürden für ungeimpfte Eltern gering zu halten. „Eine Verpflichtung der Eltern, sich selbst nach der Arbeit irgendwo noch ein Testergebnis zu besorgen würde aber aus unserer Erfahrung heraus zum Fernbleiben vieler Delegierter führen.“

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