Kreis Südliche Weinstraße Kein Lkw-Fahrverbot bei Ausbau

Während des B-10-Ausbaus wird es kein ganztägiges Lkw-Fahrverbot geben. In einer Antwort auf eine Anfrage des Hauensteiner CDU-Landtagsabgeordneten Christof Reichert verweist das Verkehrsministerium auf drohende Klagen des Verkehrsgewerbes und das schon bestehende Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr.
hatte im November angefragt, ob es möglich wäre, während der Bauzeit im Bereich Landau und Godramstein den Schwerverkehr weiträumig umzuleiten, um den Berufsverkehr zu entlasten. Das Verkehrsministerium verweist auf seine umfangreichen Prüfungen zur Frage eines generellen Lkw-Transitverbots und riet davon ab. Beim Zeitplan für die weiteren Ausbauabschnitte bleibt das Ministerium nach Reicherts Ansicht zu vage. Die laut Reichert für 2017 versprochene Fertigstellung der Ausführungsplanung des Abschnitts Landau bis Godramstein werde nun erst im kommenden Jahr fertig. Das Ministerium bleibt aber beim Baubeginn 2018. Erste Rodungen haben laut Ministerium schon begonnen. Die Bauzeit von sechs bis acht Jahren hält das Ministerium für realistisch. Beim Abschnitt Hinterweidenthal bis Hauenstein sei 2015 mit der Detailplanung begonnen worden, erläuterte das Ministerium. Die Variantenprüfung werde Anfang 2018 abgeschlossen (wir berichteten gestern). Danach geht es in der Detailplanung weiter, die nach Genehmigung durch das Ministerium in das Baugenehmigungsverfahren mündet. Wann das sein wird, ließ das Ministerium offen. Beim folgenden Abschnitt Hauenstein bis Rinnthal liege eine Vorplanung vor, die jedoch überarbeitet werden müsse. Hier nennt das Ministerium 2019 als Planungsbeginn. 2019 oder 2020 soll die Planung für den Abschnitt Rinnthal bis Annweiler-Ost mit den Tunneln begonnen werden. Für die Tunnelstrecke liege eine Studie vor. Jetzt müssten Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd wegen der weiteren Vorgehensweise erfolgen. Weiter gediehen sind die Detailplanungen für den Abschnitt Annweiler-Ost bis Godramstein. Ende 2018 soll die Planung so weit sein, dass sie dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden und im Anschluss die Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren erstellt werden können. Offen lässt das Ministerium bei allen Abschnitten, wann konkret die Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Keine Hoffnungen machte das Ministerium in Sachen des versprochenen Lärmschutzes bei Wilgartswiesen, der eigentlich vor dem vierspurigen Ausbau realisiert werden sollte. Derzeit stehe noch nicht fest, in welcher Richtung die B 10 bei Wilgartswiesen später auf vier Spuren verbreitert werden soll. Erst wenn dies geklärt sei, könne geprüft werden, ob Lärmschutz vorgezogen realisiert werden könne.