Kreis Südliche Weinstraße Kabelsalat vor Gericht

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Kabelsalat, der nicht entwirrt werden konnte, war gestern im Amtsgericht Bad Bergzabern Gegenstand einer Verhandlung. Ob ein 24-jähriger Asylbewerber aus – angeblich – Guinea (Afrika) das Kabel einer Satellitenschüssel auf dem Dach des Hauses, in dem er untergebracht ist, durchgeschnitten hat oder nicht, konnte Richter Christoph Sommer in der Verhandlung nicht klären. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der junge Mann lebt in einer Wohnung für Asylbewerber und hat Duldungsstatus, bis seine Nationalität zweifelfrei geklärt ist. In der Vergangenheit hat er sich unter anderem mit Diebstählen und Körperverletzungen einiges zu Schulden kommen lassen, weshalb er zurzeit noch unter einer Bewährungsstrafe steht. Die Befragung des Beschuldigten wurde mit einer Dolmetscherin geführt. „Ich habe die Schüssel vom Dach heruntergenommen und wollte sie an der Terrasse montieren, weil sie bei jedem Regen wackelt“, so der Angeklagte. Er selbst habe dann die Polizei geholt, weil der Vermieter des Hauses gedroht habe, er schieße, wenn er noch einmal aufs Dach steige. „Das interessiert uns jetzt weniger, wir haben einen Sachverhalt zu klären“, so der Richter. Auch der Hausbesitzer, der sein Haus via Sozialamt vermietet hat, konnte nicht mit Gewissheit sagen, ob das Kabel abgerissen oder abgeschnitten worden war. Seit die vorangegangen Mieter ausgezogen seien und im Haus Flüchtlinge oder Asylbewerber untergebracht seien, gebe es keinen Empfang, so der Hausbesitzer. Den Schaden von 500 Euro begründete er mit einem Kostenvoranschlag, wenn er die Satellitenschüssel wieder auf das Dach montiert würde. Er hoffe auch nicht, dass es Spätschäden an der Solaranlage gebe, die der Beschuldigte unter Umständen betreten habe, so der Hausbesitzer. Daran, die abmontierte Schüssel mitzunehmen, habe er nicht gedacht, er hätte sowieso nichts damit anfangen können. Er hatte auch nicht vorgehabt, den Asyl-Bewerber einen Fernsehempfang einzurichten. Als auch der Polizeibeamte, der nach dem Abmontieren der Schüssel vor Ort war, nicht sagen konnte, ob das Kabel durchtrennt oder durchgeschnitten worden war, wurde das Verfahren eingestellt, weil eine Sachbeschädigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. (pfn)

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