Kreis Südliche Weinstraße „Im Erb I“: Weg frei für Umbau

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Maikammer. Geändert werden soll nach dem Willen des Gemeinderates Maikammer der Bebauungsplan „Im Erb I“. Anlass für die Änderung ist der Wunsch zweier Bauherren, ihr Anwesen umzugestalten.

Das ursprünglich dem Weinbaubetrieb dienende Nutzgebäude soll teilweise beibehalten werden, gleichzeitig sollen darin „nicht störendes“ Handwerk oder Gewerbe und Wohnungen untergebracht werden, so Ortsbürgermeister Karl Schäfer. Eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus sowie für ein Haus mit drei Wohnungen sei gestellt worden. Aus städtebaulicher Sicht sei das Vorhaben sinnvoll, so Schäfer. Erst mit Änderung des Bebauungsplans könne aber der Neubau in traditioneller Haus-Hofbauweise gestaltet werden. (giw)

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