Kreis Südliche Weinstraße Illegale Wahlwerbung?

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Einst war Harald Bratz Hoffnungsträger der CDU in Bad Bergzabern. 2004 fegte der Newcomer den bisherigen Stadtbürgermeister Wolfgang Dietz (FWG) aus dem Amt. Mittlerweile ist Bratz vielleicht noch ein Konservativer, aber nicht mehr Mitglied der CDU und er sorgt nun – wissentlich oder unwissentlich – mächtig für Ärger wegen seiner Beteiligung am gemeinsamen Wahlwerbezettel von SPD und FWG, die gemeinsam den CDU-Kandidaten Fred-Holger Ludwig verhindern wollen.

Die CDU beruft sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz aus dem Jahr 2013. Es hat die Wiederholung einer Bürgermeisterwahl angeordnet. Grund: weil einige Ortsvorsteher im Vorfeld eine klare Wahlempfehlung für einen bestimmten Kandidaten gegeben haben sollen. Der Tatbestand der Wahlbeeinflussung sei also gegeben, so das Gericht. Es gab damit einer Klage statt. Im Flyer wurde dem Bad Bergzaberner Stadtbürgermeister eine ganze Seite samt Foto mit Enke und Augspurger eingeräumt. Dort heißt es auszugsweise: „Mit Rolf-Dieter Enke und Hermann Augspurger wird es gelingen, die positive Entwicklung unserer Stadt weiter fortzusetzen. Ich werde sie daher gerne unterstützen. Ihr Bürgermeister Harald Bratz.“ Das versucht sich nun die Bad Bergzaberner CDU zu Nutze zu machen: Laut Koblenzer Urteil dürfe ein Bürgermeister solche Werbung nicht betreiben. Bürgermeister seien Vertreter des Staates und hätten sich neutral zu verhalten. Die CDU in Bad Bergzabern wettert, SPD und FWG würden Bratz für sich werben lassen. Das allerdings streiten Enke und Augspurger in letzter Konsequenz im Gespräch mit der RHEINPFALZ ab. Der noch amtierende Stadtbürgermeister Bratz habe keine eindeutige Wahlempfehlung in dem Flyer gegeben. Harald Bratz unterstütze die Kandidatur von Enke und Augspurger. Das habe Bratz als Privatperson getan, so Enke und Augspurger. Auf die Frage, weshalb im Wahl-Flyer dann aber Bratz mit dem Titel „Stadtbürgermeister“ die beiden gutheißt, meint Augspurger: „Das ist rechtlich möglich.“ Ganz klar für sich auf den Punkt bringt es Enke: „Wir sehen kein Problem darin.“ Augspurger setzt in Kenntnis des Gerichtsurteils aus Koblenz nach: „Dann dürfte kein Bürgermeisterkandidat selbst für sich Werbung machen. Bratz gibt seine Meinung wieder, sonst nichts. Eine klare Wahlaufforderung in dem Flyer ist nicht gegeben.“ Enke in Ergänzung: „Es gibt auch andere Gerichtsurteile.“ Die Kreisverwaltung mit ihrer Kommunalaufsicht neigt zur Auffassung von SPD und FWG: „Die Frage ist nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an und was ein Bürgermeister genau gesagt oder getan hat. Grundsätzlich darf sich auch ein Bürgermeister an der Wahlwerbung beteiligen und beispielsweise für die jeweilige Partei an Infoständen oder auf Plakaten werben“, heißt es aus dem Kreishaus auf Anfrage der RHEINPFALZ. (rww)

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