Kreis Südliche Weinstraße „Ich steche dir ein Messer in deine Narbe“

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Einige Zeugen wurden am Dienstagmorgen von Klingenmünster in Handschellen in den Sitzungssaal des Amtsgerichts Bad Bergzabern gebracht, der Angeklagte ebenfalls. Er ist zurzeit in Frankenthal inhaftiert. Richter Christoph Sommer hatte zu klären, ob der Angeklagte im Frühjahr 2014 in der forensischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster Mitgefangene und Personal mit Handbewegungen und Worten eingeschüchtert, verhöhnt und bedroht hat.

In sieben Fällen soll der 48-Jährige Patienten mit Gesten wie Schnittbewegungen am Hals als nonverbale Botschaft „Ich schneide dir den Hals durch“ und mit Fingerzeig auf die Augen („Ich habe dich im Auge“) eingeschüchtert und bedroht haben. Es sollen Sätze wie „Ich schlag dir den Schädel runter“ oder „Ich steche dir ein Messer in deine Narbe“ gefallen sein, wie Staatsanwalt Peter Nöthen aus der Anklage verlas. Der Angeklagte selbst wollte keine Angaben zu etwas machen, was er nicht getan habe, wie er sagte. Die Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister nahm eine gewisse Zeit in Anspruch, 29 Vorstrafen waren zu verlesen. Seit seinem 15. Lebensjahr hat er sich unter anderem der mehrfachen, auch schweren Körperverletzung, Diebstählen, auch in besonders schweren Fällen, der Vergewaltigung, Nötigung und bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht. „Ohne Aussage geben Sie eine Elfmetervorlage für das Gesamtpaket“, sagte Sommer zur noch ausstehenden Haftstrafe des Angeklagten bis 2019. „Das hat das Maß überschritten, auch unsere Möglichkeiten“, sagte der als Zeuge geladene Leiter der forensischen Psychiatrie in Klingenmünster, Michael Noetzel. In der forensischen Psychiatrie sind auch psychisch kranke Straftäter untergebracht. Der Angeklagte habe versucht, die Station zu dominieren. „Es war nicht greifbar, aber auf der Station spürbar“, so Noetzel. Patienten hätten geklagt, dass er verbal und mit Gesten Druck auf sie ausgeübt habe, das Personal habe sich verhöhnt gefühlt. Von den fünf Zeugen, ehemalige Mitpatienten des Angeklagten, wurde dieser nicht belastet. Gemeinheiten seien an der Tagesordnung, man habe keinen Stress mit ihm gehabt und von den Gesten oder verbalen Drohungen nichts mitbekommen, so die Aussagen. Übereinstimmung herrschte dagegen weitgehend darin, dass ein Mithäftling, der Anzeige gegen den Angeklagten erstattet hat, zuvor mit diesem Ärger wegen des in der Forensik verbotenen Kaufs einer Uhr und von Kleidern gehabt habe und deswegen „fuchsteufelswild“ geworden sei. Er habe die „Waren“ abgeben müssen und die 120 Euro, die er bezahlt habe, vom Angeklagten nicht zurückbekommen. „Das eine will bei Ihnen nicht zum anderen passen“, so Sommer zur Aussage dieses 46-jährigen Zeugen zu einem Vorfall, bei dem dessen Lebenspartnerin beim Besuch in der forensischen Abteilung mit Gesten vom Angeklagten bedroht worden sein soll. „Er hat mich schikaniert, massiv unter Druck gesetzt. Ich musste schutzverlegt werden. Ich bin nicht mehr klargekommen“, sagte der Zeuge. Wer wen unter Druck gesetzt hat und ob der Angeklagte sich der ihm zur Last gelegten Vergehen schuldig gemacht hat, sollen am Mittwoch, 1. April, weitere Zeugenvernehmungen klären. (pfn)

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