Kreis Südliche Weinstraße Höfe-Kreuzung: Kreis ordnet Tempo 70 an

Placeholder-Image

BAD BERGZABERN/STEINFELD. Im Verlauf der Landesstraße 545 zwischen Bad Bergzabern und Steinfeld wird im Bereich der Kreuzung der Kreisstraße 23, der sogenannten Höfekreuzung die Höchstgeschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer beschränkt. Dies hat die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Außerdem wird das Überholen auf der vorfahrtsberechtigten L 545 verboten. Durch diese Beschränkungen sollen das Unfallrisiko verringert und im Falle eines Unfalls die möglichen Unfallschäden vermindert werden. Zum Hintergrund: Trotz der Stopp-Regelung auf der Kreisstraße 23 im Einmündungsbereich zur L 545 war es immer wieder zu Unfällen durch Vorfahrtsverletzungen gekommen. Im Mai 2013 und im Oktober 2014 forderten Zusammenstöße jeweils ein Todesopfer. (mik/rhp)

x