Kreis Südliche Weinstraße „Genehmigungsschwelle deutlich überschritten“
Die stadteigene Forstgesellschaft Trifels Natur ist mit ihren Erdauffüllungen im Wald ins Fadenkreuz der Ermittlungen geraten. Denn deutlich mehr Erde soll hier angekarrt und einplaniert worden sein als erlaubt. Im Fall der ehemaligen Sandgrube in der Fläche „In der Kehr“ im Gräfenhausener Wald spricht die Obere Abfallbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) gar von „Geländeauffüllungen, die technisch wie ein Deponiekörper ausgeführt wurden“. Dabei war der Trifels Natur hier nur erlaubt worden, so viel Erde aufzufüllen, um einen Holzlagerplatz zu errichten. Eine Auffüllhöhe von maximal 0,5 Metern wäre notwendig gewesen, heißt es. Tatsächlich wurde Erdaushub mit einer Gesamthöhe von sieben Metern aufgeschüttet. Zudem habe die Ausdehnung der Aufschüttungen stetig zugenommen. Mit einer Größe von 6500 Quadratmetern habe sie 2012 bereits das Dreifache des Jahres 2008 umfasst, stellt der Kreisrechtsausschuss fest, der sich mit dem Fall Sandgrube beschäftigte. Wie bereits beim Holzlagerplatz Ebersberg (wir berichteten zuletzt am 15. Januar) hatte die Kreisverwaltung, nachdem sie im Sommer 2014 von der Sache Wind bekam, auch im Gräfenhausener Fall verfügt, dass die Trifels Natur hier keine weiteren Ablagerungen mehr vornehmen darf. Dagegen legte die Forstgesellschaft Widerspruch ein, den der Kreisrechtsausschuss Mitte November 2015 zurückwies. Das Verwaltungsgericht Neustadt werde sich nun mit der Frage beschäftigen, ob großvolumige Auffüllungen zur Errichtung von Holzlagerplätzen noch Bestandteil einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sind oder schon als Abfallbeseitigung gelten, informiert Kreissprecher Heiko Pabst auf Anfrage. Im Fall Ebersberg gingen der Kreisrechtsausschuss und die SGD davon aus, dass es der Trifels Natur „hauptsächlich darauf ankommt, sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen“, als tatsächlich einen Holzlagerplatz zu errichten. Denn die Fremdfirmen, die ihren Aushub hier anliefern, müssen der Trifels Natur dafür ein Entgelt bezahlen. Ob die Erdanlieferungen bei der alten Sandgrube und den drei weiteren Plätzen ebenfalls gegen Gebühr sind, ist der Kreisverwaltung und der SGD noch nicht bekannt. „Weiterhin wissen wir nicht, ob das Auffüllmaterial belastet ist. Dies ist Gegenstand der Ermittlungen“, so Heiko Pabst. Harald Düx, Geschäftsführer der Trifels Natur, will sich wegen des schwebenden Verfahrens ebenso wie im Fall Ebersberg nicht öffentlich äußern. Dafür meldete sich gleich der bekannte Landauer Rechtsanwalt Bernd Lütz-Binder, den die Trifels Natur jetzt engagiert hat. Er habe den Fall übernommen, Akteneinsicht gefordert und werde sich danach dazu äußern, sagt er. Für den Bereich der Sandgrube hatte die Trifels Natur zwar 2008 eine naturschutzrechtliche Genehmigung bei der Kreisverwaltung beantragt, um einen Holzlagerplatz herzustellen, und dies auch genehmigt bekommen. Doch beim Vor-Ort-Termin stellte die Kreisverwaltung später fest, dass die Auffüllhöhen „deutlich die Genehmigungsschwelle überschritten“. Erdaushub mit Bauschuttanteilen und Abraummaterial von „schwer schätzbaren 10.000 bis 100.000 Kubikmeter“ sei hier abgelagert. Kreis und SGD werten die Anlage übereinstimmend als „Eingriff in Natur und Landschaft“. Zumal keine gerade Fläche hergestellt wurde, wie für einen Holzlagerplatz normalerweise gebraucht, sondern die Auffüllungen terrassenförmig angelegt wurden. Laut SGD kommt lediglich die untere Terrasse zur Holzlagerung in Betracht. „Es wird davon ausgegangen, dass eine Deponie angelegt wurde“, kommt die Kreisverwaltung zum Schluss. Der Kreisrechtsausschuss teilt das Urteil, dass für einen Holzlagerplatz keine derartig großen Auffüllungen erforderlich sind. Zudem verstoße die Erdauffüllung gegen die Landesverordnung über den Naturpark Pfälzerwald als Teil des Biosphärenreservats, urteilt der Kreisrechtsausschuss. Danach bedürfen Veränderungen der Bodengestalt ab einer bestimmten Größe, die hier überschritten wurde, einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben den beiden „Großbaustellen“ Eberberg und Sandgrube beschäftigen die Behörden drei weitere Ablagerungsstellen im Wald, die von der Trifels Natur betrieben werden. Diese Plätze seien jeweils mit etwa 1000 Kubikmeter Erde aufgefüllt worden, so SGD-Pressesprecherin Ulrike Schneider auf Anfrage. Die Auffüllungen sollen in einem Fall der Herstellung eines Rettungspunkts, in einem anderen Fall einer Wildäsungsfläche dienen. „Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass der Hauptzweck aller Verfüllungen die Beseitigung/Deponierung der Erdaushubmassen war“, so Schneider. Die Kreisverwaltung will wegen des laufenden Verfahrens zu diesen drei Plätzen nicht im Detail Auskunft geben. Das Material bei den kleineren Flächen soll weitgehend unbelastet sein, anders sieht es bei der Sandgrube aus. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Landau wegen „unerlaubten Umgangs mit Abfällen“. Laut Leitendem Oberstaatsanwaltschaft Detlef Winter laufen die Ermittlungen zur Sandgrube und zum Ebersberg im gleichen Verfahren – in beiden Fällen ebenso wegen „unerlaubten Betriebs von Anlagen“ und wegen „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“. Die SGD will auch im Gräfenhausener Fall erst das Urteil der Verwaltungsgerichts Neustadt abwarten. Danach werde sie prüfen, ob ein Rückbau der Erdauffüllungen angeordnet wird. Noch ein Blick auf den Fall Ebersberg. Die Kreisverwaltung hatte mit der Trifels Natur einen Vor-Ort-Termin am vergangenen Donnerstag anberaumt. Dabei ging es um Plastikfolien, die zum Abdecken von Holzstapeln verwendet wurden und teilweise verteilt auf dem ganzen Gelände lagen. Vor Ort wurde nur wenig Folie gesichtet, zudem ginge von dem Material keine Umweltgefährdung aus, so die Kreisverwaltung auf Nachfrage. Ein Termin für die Beseitigung habe zunächst nicht vereinbart werden können, da die Trifels Natur zuerst Rechtsberatung in Anspruch nehmen wolle.