Kreis Südliche Weinstraße
Faustschlag bei Minigolf-Platz

Das Amtsgericht in der Kurstadt hat einen 19-Jährigen verdonnert, weil er im Kurpark einen Mann geschlagen hat. Ein Wiederholungsfall.
Von Sonja Pfundstein-Brinkop
„Es war eine völlig unnötige Körperverletzung in angetrunkenem Zustand, das braucht die Menschheit nicht“, sagte Richter Christoph Sommer bei seiner Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht in Bad Bergzabern. Er ließ keine Zweifel daran, dass er das nächste Mal eine härtere Strafe aussprechen werde, sollte der 19-Jährige erneut zuschlagen. Dieser muss nun 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Aber was war passiert?Laut Anklage war der 19-Jährige in einer Augustnacht des vergangenen Jahres im Bad Bergzaberner Kurpark in Höhe der Minigolfanlage auf sein Opfer zugestürmt und hatte dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht und dann mit der Faust auf den Mund geschlagen. Das Opfer sei dadurch an der Lippe verletzt worden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Rund 1,3 Promille Alkohol habe die Polizei bei dem 19-Jährigen zum Tatzeitpunkt festgestellt.
„Ja, das stimmt, sagte der Angeklagte nach der Verlesung der Anklageschrift. Der junge Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Wegen Schlägereien war er zweimal aus Schulen geflogen. Er überlege aber derzeit, einen Schulabschluss zu machen, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Sie haben schon genug Lehrer bestraft, gehen sie lieber arbeiten“, entgegnete Sommer. Der Angeklagte war aber nicht nur in Schulen negativ aufgefallen. Zwischen 2013 und 2015 wurde seine Polizeiakte mit den Delikten Körperverletzung, Sachbeschädigung, Mitführen einer Waffe und Fahren ohne Fahrerlaubnis gefüllt.
„Es war dumm von mir, ich hatte eine schlechte Zeit“, entschuldigte er sich im Gerichtssaal beim Geschädigten, der mit drei weiteren Zeugen gekommen war, aber wegen des Geständnisses des Angeklagten nicht gehört wurde. „Ich kann Körperverletzungsdelikte nicht ausstehen, das hat nachhaltige Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die Menschen trauen sich dann nicht mehr auf die Straße“, sagte der Richter und nannte den 19-Jährigen ein „aggressives Kerlchen“. Die 120 Stunden gemeinnützige Arbeit habe er bis August abzuleisten, da ihm noch eine Operation mit längerer Genesungszeit bevorstehe. Wenn in absehbarer Zeit wieder etwas passiere, komme der Entzug der Freiheit in Betracht, stellte Sommer in Aussicht. Sollte der Angeklagte die Stunden nicht fristgerecht ableisten, stehe ein Arrest von bis zu vier Wochen im Raum. „Und dann ist Ruhe im Karton“, sagte Sommer. Das Urteil ist rechtskräftig.