Kreis Südliche Weinstraße Eritreer muss in den Knast

Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Bedrohung verurteilte die Schwurgerichtskammer Landau gestern einen 28-jährigen Flüchtling aus Eritrea zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 26. Februar in der Flüchtlingsunterkunft in der VG Landau-Land einen 48-jährigen syrischen Mitbewohner mit einem Kochtopf und Geschirr beworfen und verletzt hatte. Auf einen 40-jährigen Syrer, der seinem Landsmann helfen wollte, stach der Angeklagte einmal ein. Das Opfer konnte den Stich abwehren und wurde an den Händen verletzt. Als Schlichter konnte ein 40-jähriger Ägypter Schlimmeres verhindern. Der Streit entbrannte, weil der Angeklagte Toilette und Küche im zweiten Obergeschoss benutzte. Bis Januar 2016, so berichtete ein Flüchtlingshelfer, habe in dem Haus mit zehn Flüchtlingen – jeweils fünf Moslems und fünf Christen aus Eritrea, Afghanistan, Ägypten und Pakistan – eine „moderate Stimmung“ geherrscht. Von dem Tag an, als zwei Syrer einzogen „war nichts wie Ärger“. Wenn die Flüchtlingshelfer etwas sagen wollten, hätten sie den 48-Jährigen „niederbrüllen müssen“. Er habe sich als „Macker“ im Haus gefühlt. Staatsanwältin Susanne Wagner-Diederich sah das Verbrechen eines versuchten Totschlags als erwiesen an und forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Verteidiger Stephan Ringelspacher wollte eine Bewährungsstrafe. Das Gericht folgte der Beweisführung der Anklage. Für ein Tötungsverbrechen sahen die Richter kein Motiv. Denn mit dem 40-jährigen Syrer hatte der Angeklagte keinen Streit. Außerdem verwies der Vorsitzende Richter Urban Ruppert auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Demnach war der Messerstich eine „klassische Spontantat“. Zugunsten des Angeklagten wurde seine Situation als Flüchtling in die Waagschale geworfen. Darüber hinaus habe er keine Vorstrafen und sei bereits sieben Monate in Untersuchungshaft. Möglicherweise habe auch das Verhalten des Opfers zu diesem Gewaltexzess beigetragen. Zu seinen Lasten rechnete das Gericht mehrere Verletzte und hohe Behandlungskosten. Außerdem habe sich der 28-Jährige nicht bändigen lassen. Gleichzeitig ging das Gericht von einem minder schweren Fall aus, weil der Angeklagte 1,69 Promille Alkohol im Blut hatte und depressiv war. Weil sich bundesweit Messerattacken in Flüchtlingsunterkünften häuften, habe er das Urteil im Sinne von Generalprävention gesehen, so Ruppert. Im „letzten Wort“ sagte der Angeklagte: „Ich hatte so große Angst, ich wollte niemand töten.“ Danach durfte er zum ersten Mal seinen am 16. September geborenen Sohn in die Arme nehmen. |mldh