Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Die Nachtruhe muss gewahrt sein

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Der nächtliche Glockenschlag ist überflüssig. Es bedarf weder einer Bürgerbefragung noch eines Lärmgutachten, um das zu erkennen.

Brauchen Sie die Kirchenglocke um 3 Uhr, um zu erkennen, dass es Zeit ist, ins Bett zu gehen? Bei dem nächtlichen Glockenschlag mag es sich um eine Tradition handeln, die insbesondere Kirchenvertreter pflegen möchten. Doch da er keine weitere Funktion erfüllt, kann darauf verzichtet werden – erst recht in einer Zeit, in der Menschen selbst im Schlaf smarte Uhren tragen, um die Uhrzeit, ihren Puls, Kurznachrichten und andere Infos im Blick zu haben. Wenn, wie in Venningen, Nachbarn von Kirchen sich um ihren Schlaf gebracht sehen, kann gehandelt werden, ohne dass sich die Änderung groß bemerkbar macht. Wer schon vom Ding-Dong der Kirchenglocke nicht aufwacht, wird auch ihr Fehlen nicht vermissen. Es braucht weder eine Bürgerbefragung noch ein Lärmgutachten, um das zu erkennen. Insofern sollte der Rat zum Wohle der lärmgestressten Nachbarn die Kirchenglocken zwischen 23 und 5 Uhr verstummen lassen. Wo kein Lärm, da auch kein Ärger.

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