Kreis Südliche Weinstraße Die größte Pfälzer Steillage

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Der Wein- und Luftkurort St. Martin liegt am Haardtrand, in einer Talfalte zwischen Hochberg und Breitenberg. Letzterer hat seinen Namen von dem langgestreckten Bergrücken, der sich wie ein großer schützender Kragen um das Dorf schmiegt, es vor Nordwinden schützt. An Süd- und Südostflanke des Berges wächst seit dem 17. Jahrhundert Wein. Die St. Martiner sind stolz auf ihre Winzervorfahren, die den Abhang rodeten, Wald zu Weinland kultivierten und damit die größte Pfälzer Steillage, den Wingertsberg, schufen. In dieser begünstigten Lage erfanden die St. Martiner ihren Bergweinbau, der das Dorf einst berühmt machte. Der Pfälzer Buntsandstein speichert die Wärme, während durchs Tal sanft einströmende Brisen das Blattwerk belüften. Die Einheimischen haben zu ihrem Hausberg, um dem sich alte Sagen ranken, eine besondere Beziehung. Historische Fotografien zeigen, wie der Weinbau sich früher um die gesamte Bergflanke zog, von der Alsterweiler Seite bis weit ins St. Martiner Tal. Erbteilung machte die Parzellen am Berg immer kleiner. Die Möglichkeiten der modernen Weinbautechnik machten zudem die arbeits- und zeitintensive Bewirtschaftung für die Winzer zunehmend weniger attraktiv. Weinberge wurden aufgegeben, Wingertsland lag brach. Schleichend zog der Wald wieder ein. Die zunehmende Verbuschung nahm dem weinbaulich geprägten Hausberg der St. Martiner schließlich den Bezug zu seinem Namen. „Unserem Wein- und Luftkurort ging sein Wahrzeichen verloren. Daher war Flurbereinigung dringend geboten. Es galt, eine Balance zwischen Weinbau und Naturschutz zu finden. Winzer und Naturschützer saßen mit der Landespflege und dem Kulturamt Tisch“, erinnert sich Alfons Seeber. Der langjährige Ortsbeigeordnete, zuständig für Wald und Flur, hat das Flurbereinigungsverfahren durchgehend begleitet, nahm an allen Sitzungen teil. Seeber: „Im regen und steten Austausch gelang es, unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.“ Dem Berg widmete der Winzer Seeber nach Abschluss der Flurbereinigung schließlich seine Cuvée „Mons Vinetum“, Wingertsberg. Für das Weinland Pfalz war dieses Flurbereinigungsverfahren nahezu einmalig. Knut Bauer, als Gruppenleiter der Bodenordnung Weinbau am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz mit dem Flurbereinigungsverfahren befasst gewesen, belegt dies eindrücklich in einer Abhandlung mit vielen Details. Die Umgestaltung hin zu quer angelegten Terrassen verbesserte die Agrarstruktur, förderte eine zeitgemäße Teilmechanisierung und optimierte die Produktionsbedingungen. Am Berg stehen die Reben im besonderen Einklang mit der Natur. Lebensräume für Fauna und Flora schuf man zum Beispiel durch Freistellung und Gabionenmauern. Dem Artenschutz Rechnung zu tragen, war genauso wichtig wie das Schaffen eines ansprechenden Kulturlandschaftsbildes. Für St. Martin, wo der Tourismus neben dem Weinbau zweites wirtschaftliches Standbein ist, war die Neugestaltung seines weinbaulichen Wahrzeichens besonders wichtig. Nicht zuletzt hatte Karl Schäfer als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Maikammer St. Martins weintouristische Weiterentwicklung im Blick, als er sich bereits 1994 – damals wurden die ersten Überlegungen angestellt – für dieses Flurbereinigungsprojekt einsetzte. Schäfer: „Die Verwaldung der Fläche schritt rasant voran. Mit negativen Auswirkungen auf das Ortsbild. Nicht zuletzt hat der Wingertsberg existenzielle Bedeutung für den Fremdenverkehr. Zusammen mit der Winzerschaft und der Ortsgemeinde galt es, zügig zu handeln.“ Er stellte deshalb die Kontakte her, wandte sich ans Weinbauministerium, an Obere Flurbereinigungs- wie Obere Naturschutzbehörde. Dem Projekt seien viele Jahre intensiver Verhandlungen vorausgegangen. Bereits 1996 gab es am Berg Untersuchungen. Bis aber Bewegung in die Sache kam, vergingen weitere acht Jahre. Das Projekt nahm Form an, nachdem Schäfer den damaligen Staatssekretär Günter Eymael von der Notwendigkeit des Vorhabens überzeugen konnte. „Zusammen mit dem Kulturamt und der Naturschutzbehörde kam man zu Ergebnissen, mit denen alle leben konnten“, erinnert sich Schäfer. Wenn die Winzer auch Abstriche machen mussten, von fünf Hektar Rebfläche – so vorgesehen im Bodenordnungsverfahren von 1998 – am Ende nur 3,1 Hektar blieben: „Was die flurbereinigte Steillage bemerkenswert macht, ist auch das Gleichgewicht zwischen weinbaulicher Agrarstruktur und naturschutzfachlichen Belangen. Darum wurde gerungen, und das ist letztlich gelungen“, freut sich Karl Schäfer.

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