Bad Bergzabern Beim Diebstahl gefilmt: Haftstrafe für 35-Jährigen
In der Lagerhalle eines Winzerbetriebes in der Südpfalz werden mehrmals Gegenstände entwendet. Werkzeug, eine Bluetooth-Box, eine Grillzange, Kabel. Die Besitzer handeln, und installieren eine Wildkamera, die in der Nacht vom 18. auf den 19. September 2021 nicht nur die Tat filmt. Die Besitzer erkennen den Täter auch. Der 35-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht in Bad Bergzabern verantworten. „Ich war dort, habe aber nichts geklaut“, sagt der 35-jährige, der im Hoch-und Tiefbau in der Schweiz arbeitet. Derzeit habe er Winterpause, die er in der Südpfalz verbringe, erklärt der wegen Diebstahls Angeklagte. „Ich war an diesem Tag dort, als ich von meiner Freundin nach Hause lief“, schildert er.
Morgens um 6.25 Uhr sieht man ihn mit Stirnlampe und Handylicht eine Viertelstunde in der Halle herumlaufen, vermutlich auf der Suche nach für ihn Brauchbarem. Zu sehen ist auch, wie er einen größeren Gegenstand mitnimmt. Drei Mal zuvor werden in der Halle Gegenstände gestohlen, das Wertvollste ist Werkzeug im Wert von einigen hundert Euro.
Angeklagter ist kein unbeschriebenes Blatt
Nach der Befragung von fünf Zeugen ist Richter Sommer überzeugt, dass es sich am Tattag um ein teures Starkstromkabel gehandelt hat. „Er darf nur für diese Nacht verurteilt werden, die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass er es vorher auch schon war, dafür braucht es aber ein gesondertes Verfahren“, erklärt Sommer.
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt, er hat bereits Vorstrafen in der Schweiz und in Deutschland wegen Betrugs, Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. „Sie bekommen jetzt erstmals eine Freiheitsstrafe, damit Ruhe reinkommt“, begründet Richter Sommer. Sechs Monate Haft mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und 2000 Euro Geldstrafe lautet das Urteil. Sollte sich der Angeklagte, der noch eine Woche lang Berufung gegen das Urteil einlegen kann, noch irgendetwas zuschulden kommen lassen, muss er ein halbes Jahr in Haft.