Herxheim / Annweiler
Auftritt von Querdenker: Warum das Heimatmuseum keine Bühne bot
Die Mystic-Harfen-Band Rairda durfte Anfang des Monats im Herxheimer Heimatmuseum nicht auftreten. Stattdessen wurde die Show von den Musikern dann in der Gaststätte „s’Reiwerle“ in Annweiler präsentiert. Diese ist in der Querdenker-Szene bestens bekannt. Der Gastronom des Lokals, Tobias Fink, hatte Ende 2021 eine „Freikirche“ für Querdenker, Masken- und Impfgegner ins Leben gerufen. Über die Gründe, warum es zu dem Auftritt im Heimatmuseum nicht kam, hatte die RHEINPFALZ berichtet.
Die Ortsgemeinde, die in den Vorgang involviert war, hatte erklärt, warum das Konzert nicht zu rechtfertigen war. Er wäre ein grober Widerspruch gewesen zu den gemeinsamen Bemühungen des Heimatvereins und der Ortsgemeinde Herxheim für die Aufarbeitung und gegen das Vergessen der Verbrechen des Nationalsozialismus, hatte die Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Nicole Theriault, auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt.
Nach mündlicher Absprache mit Musiker Dawid Adler sollten er selbst sowie die Harfenistin Rairda das Konzert unter dem Titel „Zauber aus Klang und Stimme“ im Heimatmuseum geben. Dann aber sollten entgegen der Absprache den beiden genannten Personen zwei weitere Künstler mitwirken. Entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung zu dieser Veränderung waren bei der Verwaltung eingegangen.
Einer von den beiden Personen wäre Rolf Kron gewesen, der Mann der Harfenistin. Dieser ist Arzt und stand wegen gefälschter Maskenatteste vor Gericht. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Darüber hinaus bekam er eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Apropos Masken: Der Gastronom des Lokals „s’Reiwerle“, Tobias Fink, hatte Ende 2021 eine „Freikirche“ für Querdenker, Masken- und Impfgegner ins Leben gerufen.
Verfahren gegen Kron
Regine und Thomas Fabian waren beim Rairda-Konzert in Annweiler und sind davon überzeugt, dass Herxheim durch die Absage ein wundervolles Konzert verpasst habe. „Wie genau ist die Verbindung zwischen einem Konzert und Nationalsozialismus und sogenannten Querdenkern zu erklären?“, fragen Sie in einem Schreiben an die RHEINPFALZ. Diese Antwort werde in dem Artikel nicht geliefert.
Hintergrund der Erklärung der Ortsgemeinde ist, dass Kron bei einer Corona-Demo in Lindau auf einer Bühne besonders aufgefallen ist. Das Landgericht Kempten hat festgestellt, dass der in Kaufering (Bayern) ansässige Arzt bei dieser Kundgebung von „Klardenken Schwaben“ den ausgestreckten Arm zum sogenannten Hitler-Gruß erhoben habe, teilt die Pressestelle des Gerichts mit.
Der Angeklagte habe via Mikrofon, Verstärker und Lautsprechern vor einer größeren Menge an Zuschauern folgende Worte gesagt: „Und jeder der Maske trägt, macht mit. Und das soll aufhören. Maske tragen ist nur dazu da, die Menschen zu spalten. Das ist genau, wie Bodo Schiffmann auch sagte, von einem anderen zitiert, der Hitlergruß von damals. Das heißt einfach nur mitmachen, sich nicht die Blöße geben anders zu denken, aus Angst diffamiert zu werden.“ Folgendes Urteil des Landgerichts erging in der Berufungsverhandlung: „Der Angeklagte ist schuldig der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wird deswegen zur Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt.“ Das Urteil sei jedoch nicht rechtskräftig, denn der Arzt habe fristgerecht Revision zum Bayerischen Obersten Landgericht eingelegt, teilt die Pressestelle mit.
Nicht mit eigenen Werten vereinbar
Vom Amtsgericht Lindau war Kron im August 2022 zunächst freigesprochen worden. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Kempten Berufung eingelegt. Im Oktober 2022 war der Fall dann vor dem Landgericht Kempten verhandelt worden. Die Gerichtsverfahren und -urteile gegen den Arzt sind der Ortsgemeinde Herxheim und auch dem Heimatmuseum bekannt.
Krons Hintergrund bekannt
Der Herxheimer Musiker Dawid Adler und seine Frau haben nach eigener Aussage keine Berührungsängste mit dem Querdenker-Lokal „s’Reiwerle“. Auf Anfrage der RHEINPFALZ erklären sie, dass sie den Spielort kurzfristig wechseln mussten und sich in der Kürze der Zeit keine andere Alternative ergeben habe. Als Berufsmusiker seien Auftritte ihre Existenzgrundlage. Ihnen gehe es um die Musik, Politik sei nicht ihr Spielfeld. Der Inhalt der Gerichtsverfahren Krons sei ihnen bekannt. Sie hätten es aber als diskriminierend empfunden, Rolf Kron vom Konzert ausschließen zu müssen. Deshalb habe es keine Einigung gegeben. Es handle sich um eine geschäftliche Zusammenarbeit mit Rairda, der Frau Krons.
Die Gerichtsverfahren- und urteile gegen den Arzt sind auch der Ortsgemeinde Herxheim und dem Heimatmuseum bekannt. Die Verwaltung erklärt, dass mit der Familie Adler gesprochen wurde. Es sei erklärt worden, warum ein Auftritt unter Mitwirkung Krons nicht vereinbar mit den eigenen Werten sei. Jede Verharmlosung beziehungsweise Verherrlichung des Nationalsozialismus, gleich welcher Form diese geschehe, konterkariere die Bemühungen zur Aufarbeitung dessen und widerspreche damit den Werten der Ortsgemeinde Herxheim und auch des Heimatvereins, heißt es aus dem Rathaus von Bürgermeister Sven Koch.