Kreis Südliche Weinstraße „Aufs Maul hauen, geht nicht“

Immer wieder landen Vorfälle, die sich nach dem Verlassen eines Lokals in Bad Bergzabern abspielen, vor dem Richter. In diesem Fall lautete der Tatvorwurf „Körperverletzung“ und wurde von Richter Christoph Sommer mit einem Schmerzensgeld von 250 Euro geahndet.
Es sind meist die frühen Morgenstunden, in denen sich die diversen Straftaten abspielen. So auch am 1. November vergangenen Jahres am Ludwigsbrunnen. Der 19-jährige Angeklagte aus der Vorderpfalz hatte das Lokal kurz vor zwei Uhr morgens mit seiner Freundin verlassen, war aber nicht weit gekommen. „Sie haben dem Geschädigten aufs Maul gehauen“, fasste Sommer den Vorfall am Brunnen des Ludwigsplatzes zusammen, was der Angeklagte auch zugab. Er hatte zwei junge Männer ins Gesicht geschlagen, einer hat nach eigener Aussage zwei Schneidezähne verloren, zudem hatte er Platzwunden. Dass er provoziert worden sei, spiele überhaupt keine Rolle, so Sommer zu dem 19-Jährigen , der als operationstechnischer Assistent im ersten Lehrjahr ist. „F... deine Mutter“, soll einer zu ihm gesagt haben. „Auch wenn sie körperlich überlegen sind, muss es ohne Gewalt gehen“, so Sommer zu den Freizeitaktivitäten des Angeklagten im Fitnessstudio und deren Auswirkungen auf die Statur. Die „Überreaktion“ seines Mandaten rechtfertigte dessen Rechtsbeistand auch dadurch, dass dieser eigentlich ein zurückhaltender Mensch sei, aber vor einiger Zeit an einem anderen Ort angegriffen worden sei. Er sei „heftig“ verprügelt worden und habe sich dabei defensiv verhalten. „Künftig halten sie sich zurück und gehen sie. Nachts um zwei ist noch nie etwas Gescheites rübergekommen. Aufs Maul hauen, geht nicht“, gab Sommer dem jungen Mann mit auf den Weg. Wenn dieser die 250 Euro Schmerzensgeld binnen dreier Monate an den Geschädigten bezahlt, wird das Verfahren eingestellt. |pfn DOPPELTERZEILENUMBRUCH