Herxheim
Anwohner müssen nach Gerichtsurteil weiter mit Durchgangsverkehr in Käsgasse leben
„Ob Omnibus oder Panzer, jeder kann durch unsere Straße fahren. Dabei ist sie im engsten Teil nur 3,24 Meter breit“, sagt ein Anwohner der Herxheimer Käsgasse, die seit Juni 2018 für den Durchgangsverkehr freigegeben ist. Zuvor durfte sie nur von Anliegern befahren werden. Auch wenn in der Regel keine Panzer durch den Ort rollen, so belastet der Verkehr die Anwohner der Straße, schenkt man dem Herxheimer Glauben.
Gemeinsam mit seinem Nachbar ging er deshalb vor das Verwaltungsgericht Neustadt. Sie forderten zum einen die Schilder zurück, die den Durchgangsverkehr verbieten, zum anderen wollten sie die Einführung einer Einbahnstraßenregelung. Beides wurde mit einem Urteil vom 31. August abgelehnt.
Gefahrenlage nicht hoch genug
Das Verwaltungsgericht begründet die Ablehnung der Klage damit, dass keine Gefahrenlage bestehe. Nach dem Ergebnis von verschiedenen mehrtägigen Verkehrszählungen würden im Schnitt lediglich 200 Fahrzeuge pro Tag die Straße benutzen. Auch nach der Öffnung für den Durchgangsverkehr sei keine höhere Verkehrsbelastung festgestellt worden. „Natürlich ist die Befahrung gefährlich. In der Straße wohnen zehn Kinder. Der Gehweg, wenn man ihn so nennen möchte, ist nur 40 Zentimeter breit“, sagt einer der Kläger.
Das Gericht fügte in seinem Urteil an, dass bei einer Einbahnstraße der Begegnungsverkehr wegfällt, was sogar zu einer Zunahme der gefahrenen Geschwindigkeiten führen würde. „Es gibt keinen Begegnungsverkehr bei uns. Dafür ist die Straße zu eng“, argumentiert der Anwohner. Forderungen nach einer Einbahnstraße würden ohnehin selten durchkommen, wie Helga Klingenmeier vom Verwaltungsgericht Neustadt sagt: „Die Gefahrenlage muss dafür schon besonders hoch sein. So, wie es zum Beispiel in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim war.“ Hier gibt es keinen Bürgersteig. Seien sich zwei Lastwagen entgegengekommen, wäre der Verkehr in der Regel zusammengebrochen.
Käsgasse ist Tempo-30-Zone
Der Kläger wohnt seit 1986 in der Käsgasse. Ab 1989 war die Gasse eine Anliegerstraße. Zudem ist sie als Tempo 30-Zone und im nördlichen Teilstück als verkehrsberuhigter Bereich, in dem nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, ausgewiesen. Trotz der Beschilderung seien über die Jahre immer mehr Autos durchgefahren. Das nahmen die beiden Herxheimer zum Anlass, sich mehrfach zu beschweren. Ein Schuss, der nach hinten losging.
Im August 2017 kam aufgrund der Beschwerden der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde zusammen und entschied, die Straße sechs Monate auf Probe als Einbahnstraße laufen zu lassen, wenn die Anwohner dem zustimmen würden. „17 der 25 befragten Anwohner waren dagegen. Das hätte dann keinen Sinn gemacht“, sagt Ortsbürgermeisterin Hedwig Braun, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht Ortschefin, aber schon Verbandsbürgermeisterin war.
„Das sollte ein Denkzettel sein“
Im selben Ausschuss fragte sich ein Mitglied, ob die Beschilderung für Anliegerverkehr noch zeitgemäß sei. Alle sieben Ausschussmitglieder meinten: nein. „Über ein solches Votum setzt man sich dann nicht hinweg“, sagt Braun. Der Herxheimer Kläger ist sich sicher: „Das sollte ein Denkzettel sein, weil wir die Einbahnstraße gefordert haben.“
Nach einer abgelehnten Beschwerde beim Kreisrechtsausschuss schalteten die beiden Herxheimer einen Rechtsanwalt ein und zogen vor das Verwaltungsgericht. Der Kläger ist nicht zufrieden mit der Verhandlung. „Zum einen hat es unser Anwalt so dargestellt, als würden nur wir beide uns beschweren. Ich habe aber in der Straße herumgefragt und das Thema ärgert noch mehr Bewohner“, sagt er. „Außerdem sah es so aus, als würden wir Schilder fordern, die noch nie da waren. Dabei wollten wir in erster Linie die alten Schilder zurück.“ Der 70-Jährige hat ein weiteres Problem. 2008 hat er sich ein Haus gegenüberliegend von seinem bisherigen Gebäude gekauft, um es zu vermieten. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sei es aber wenig gefragt.
Bisher 3000 Euro an Anwaltskosten
Wie geht es nun weiter? „Keine Ahnung“, meint der Rentner, der zusammen mit seinem Mitkläger 3000 Euro für die Anwaltskosten aufbringen musste. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Ich versuche gerade meine Gedanken zu Papier zu bringen, ich weiß aber nicht, ob ich mir das noch mal antun möchte.“ Die Kläger müssen sich bis zum Ende des Monats entscheiden, ob sie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anrufen wollen.