Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Zweibrücken: Vier Monate nach gewaltsamem Tod einer Frau Ex-Freund aus der Haft entlassen

Ort des Geschehens: In diesem Haus schräg gegenüber vom Badeparadies Zweibrücken wurde die 51-Jährige Anfang Oktober tot aufgefu
Ort des Geschehens: In diesem Haus schräg gegenüber vom Badeparadies Zweibrücken wurde die 51-Jährige Anfang Oktober tot aufgefunden.

Anfang Oktober wurde eine Frau in einer Wohnung tot aufgefunden. Die 51-Jährige hatte eine Schusswunde in der Brust. Kurz darauf wurde der Wohnungsinhaber verhaftet. Jetzt, vier Monate danach, ist der Untersuchungshaftbefehl gegen den Ex-Freund der Frau aufgehoben worden.

Anfang Oktober wurde die Frau in der Wohnung am Mannlichplatz in Zweibrückern tot aufgefunden. Schnell geriet der Ex-Freund der Toten ins Visier der Ermittler. Der damals 48-Jährige soll die Frau vorsätzlich mit einer Schusswaffe getötet haben, lautete damals der Vorwurf. Der Mann selbst gab an, seine Ex-Freundin tot auf der Couch im Wohnzimmer seiner Dachgeschosswohnung gefunden zu haben. Er vermute, die Frau habe sich selbst erschossen, sagte er der Polizei. Den Vorwurf konnten die Ermittler nicht bestätigen. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, ist der Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben worden; er befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen könne die Aussage des Beschuldigten, die einen Unfalltod nahelegt, nicht widerlegt werden. „Beweismittel, die eine vorsätzliche Tötung der Frau durch den Beschuldigten beweisen würden, konnten gegenwärtig ebenso wenig gefunden werden wie ein Tatmotiv, weshalb der dringende Tatverdacht der vorsätzlichen Tötung nicht aufrechterhalten werden kann“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte und seine Ex-Freundin mit der Waffe „herumspielten“ und sich versehentlich ein Schuss löste. Beide waren in der Nacht stark betrunken.

Gegen Verdächtigen wird weiter ermittelt

Der Mann ist zwar wieder auf freiem Fuß; gegen ihn wird der Staatsanwaltschaft zufolge aber weiterhin wegen fahrlässiger Tötung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Der Mann hatte die Waffe illegal besessen.

Laut Staatsanwaltschaft liegt mittlerweile ein vom Landeskriminalamt angefertigtes Schmauchspurengutachten vor. Mit den Ergebnissen dieser Untersuchung könnte der Verdächtige be-, aber auch entlastet werden. Der 48-Jährige war zwei Tage danach festgenommen worden unter dem Verdacht, dass er für den Tod der Frau zumindest mitverantwortlich ist. Er saß seither in Untersuchungshaft. Ob er sich seit der Festnahme zu den Vorwürfen geäußert hat, wollten weder die Staatsanwaltschaft noch der Rechtsanwalt auf Anfrage sagen.

Obduktion bestätigt Schussverletzungen als Todesursache

Die Leiche wurde obduziert. Eine Durchschussverletzung der Brust mit beidseitigem Lungendurchschuss der Hauptschlagader wurde als Todesursache festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch erklärt, dass ein Selbstmord zwar nicht ausgeschlossen, aber äußerst unwahrscheinlich ist. Dagegen spreche beispielsweise der Schusskanal.

Erkenntnisse erhofften sich die Ermittler von der Schmauchspurenuntersuchung, deren Ergebnis nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun vorliegt. Einer LKA-Sprecherin zufolge werden dabei insbesondere die Schusshand untersucht und die Entfernung ermittelt, aus der der Schuss abgegeben wurde.

Kleinste Partikel unter der Lupe

Es geht dabei um den Nachweis sogenannter Schussresiduen – „alle im Zusammenhang mit einer Schussabgabe auftretenden Stoffe, die aus Bestandteilen des Anzündsatzes, Treibladungspulvers, Projektil- und Hülsenabriebs sowie der verwendeten Waffe entstehen“, teilte das LKA mit. Stark vereinfacht ausgedrückt: Bei jedem Schuss wird eine Wolke kleiner Partikel freigesetzt. Diese mikroskopisch kleinen Teile bleiben an Kleidung, Möbeln sowie dem Körper haften und können mithilfe chemischer und physikalischer Methoden nachgewiesen werden.

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