Breitenbach
Wer kümmert sich künftig um den Gemeindewald?
Als Handlungsgrundlage des Forstamts definierte dessen Leiterin Gabi Kleinhempel das Landeswaldgesetz und das Forsteinrichtungswerk, der Zehnjahresplan des Forsts, der nach und nach abgearbeitet wird. In diesem sei festgehalten, dass der Breitenbacher Wald gut dastehe. Er weise über 20 Baumarten auf, darunter sechs neue, außerdem Buchen und „sehr wertvolle“ Eichen. Von der Zusammensetzung und der Altersstruktur her sieht Kleinhempel den Forst als „stabil gegen den Klimawandel“ aufgestellt.
Wichtig ist in Kleinhempels Augen, den Wald nachhaltig zu bewirtschaften, auf Masse und Verjüngung zu achten. Auch die Erholungs- und Schutzfunktion für Luft und Wasser sei zu beachten. Den wirtschaftlichen Nutzen ließ sie indes nicht außen vor: Jedes Jahr bringe der Wald der Gemeinde Einnahmen von durchschnittlich 2500 Euro. „Wir machen keine Miese, wie teils behauptet wird.“ Investitionen, Personal- und Sachkosten seien abgedeckt.
Forstamt überwacht
Unternehmer Udo Schmitz, der die bisherige Bewirtschaftung durchaus lobte, sieht im „Wald das größte Vermögen von Breitenbach“. Deshalb rücke er stärker die Wertnachhaltigkeit in den Fokus. Betriebswirtschaftliches und nachhaltiges Denken schlössen sich nicht aus. Dass ein Privatunternehmen anders planen und handeln könne als ein Landesforstamt, räumte er ein. Vor diesem Hintergrund prognostizierte er Breitenbach mit ihm als Pächter höhere Einnahmen.
Die Gemeinde könne stets Einfluss auf die Arbeit im Wald nehmen, betonte Schmitz. Er sei an den Forstwirtschaftsplan gebunden, und das Forstamt überwache sein Handeln. Der Unternehmer riet, für 500 bis 1000 Euro einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der ihm auf die Finger schaue. Mit einem weiteren Vorurteil räumte er auf: Wenn er zu viele Bäume oder nur die besten schlüge, drohten ihm Strafzahlungen.
Zwei Jahre Probezeit
Der Pachtvertrag bildet den rechtlichen Rahmen, an den sich jede Partei zu halten hat. Er sieht eine zweijährige Probezeit vor, innerhalb derer die Gemeinde mit einer Frist von sechs Monaten kündigen kann. Die Pacht für den Bewirtschaftungszeitraum werde trotzdem gezahlt, sagte Schmitz. Einig waren sich beide Seiten am Ende in einem Appell, den Kleinhempel formulierte und dem Schmitz zustimmte: „Übernehmen Sie Verantwortung für Ihren Wald. Damit auch spätere Generationen noch etwas von ihm haben.“