Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Resolution soll Landkreis wieder in ein besseres Förderprogramm bringen

Das künftige Gewerbegebiet Schellweiler kann, ebenso wie der gesamte Kreis, nicht mit einer attraktiven Förderung locken.
Das künftige Gewerbegebiet Schellweiler kann, ebenso wie der gesamte Kreis, nicht mit einer attraktiven Förderung locken.

Der Landkreis Kusel soll wieder in das Fördergebiet „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ aufgenommen werden, damit so etwas wie die misslungene Stihl-Ansiedlung nicht mehr passiert. Als erstes Gremium hat sich der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan hinter eine entsprechende Resolution gestellt.

Wie berichtet, hatte sich die Ansiedlung eines Stihl-Logistikzentrums im künftigen Gewerbegebiet Schellweiler unter anderem zerschlagen, weil konkurrierende Standorte eine entsprechende Förderung für den Investor bieten können, der Landkreis Kusel nicht. Bei einer Investition von 65 Millionen Euro wären das zwischen 6,5 und knapp 20 Millionen Euro Zuschuss gewesen.

Kusel ist 2014 aus diesem Fördergebiet herausgefallen – wohl nicht zuletzt wegen der niedrigen Arbeitslosenquote, die allerdings nur deshalb so niedrig ist, weil täglich rund 19.000 Kreisbewohner aus dem strukturschwachen Landkreis rauspendeln. Auch für ein Förderprogramm des Bundes, das 2020 eigens für strukturschwache Regionen in Ost und West aufgelegt worden sei, komme Kusel nicht in Frage.

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Eine gemeinsame Resolution von Kreistag und allen drei Verbandsgemeinderäten soll nun das Land auffordern, den Kreis Kusel spätestens ab 2022 wieder in dieses Fördergebiet aufzunehmen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet der strukturschwache Landkreis Kusel hier außen vor sei, während nahezu alle umliegenden Kreise und Städte – obwohl zum Teil stark wirtschaftlich prosperierend – Investoren diese Zusatzförderung bieten könnten. Das betonten auch die Redner im Hauptausschuss am Mittwochabend.

Die Resolution, verfasst von den Wirtschaftsförderern von Kreis und Verbandsgemeinden, drängt darauf, dass das Land zusätzlich andere als die üblichen Indikatoren wie die Arbeitslosenquote anlegt, die die Strukturschwäche eines Raumes beschreiben. Dazu sei das Land im Bedarfsfall berechtigt.

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