Kusel
„Professionelle Indoorplantage“: Drei Jahre Haft für 54-Jährigen aus Kusel
Nach sieben Verhandlungstagen beim Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge habe sich der Sachverhalt „so bestätigt, wie in der Anklageschrift dargestellt“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Bad Kreuznach auf RHEINPFALZ-Anfrage. Demnach haben der 54-jährige Kuseler und sein 50-jähriger Mitangeklagter eine Bunkeranlage in der Kreisstadt vermietet – zum Anbau von Cannabis. Nach dem Ausstieg der Mieter, einer Gruppe aus den Niederlanden, sollen die beiden Männer im Frühjahr 2019 dann selbst Cannabis angepflanzt und geerntet haben.
Scharfe Waffe mit 50 Schuss Munition
Ende Juni 2019, als die Männer ihre Ernte zu einem Abnehmer hatten bringen wollen, hatten das Mobile Einsatzkommando (MEK) Rheinland-Pfalz sowie Beamte der Kriminalinspektion Bad Kreuznach die beiden auf der B 420 bei Bledesbach aus dem Verkehr gezogen. Neben den sechs Kilogramm Cannabis hatten die Beamten ein Einhandmesser entdeckt, das der Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach bei sich getragen hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung der beiden Wohnanwesen war die Polizei weiter fündig geworden: Die Beamten bewerteten die Cannabisaufzucht in dem Bunker auf Privatgelände in Kusel als „Professionelle Indoorplantage“. Zudem hatten sie in der Wohnung des 50-Jährigen und dessen Ehefrau eine scharfe Waffe mit 50 Schuss Munition gefunden. Die beiden Männer hatten seither in Untersuchungshaft gesessen.
Drei Freiheitsstrafen
Nun folgte die Verhandlung, die sich von Dezember bis Mitte März zog. Der 54-jährige Kuseler wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der 50-Jährige aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim erhielt eine Strafe von vier Jahren und drei Monaten; die einjährige Freiheitsstrafe, zu der seine 42-jährige Ehefrau wegen Beihilfe verurteilt wurde, wurde zur Bewährung ausgesetzt.