Kusel / Kaiserslautern
Polizistenmorde: Ergebnis der Revision könnte im Sommer vorliegen
Wenn man abschätzen will, bis wann klar ist, ob das Urteil von Kaiserslautern Bestand hat, muss man sich zunächst die Fristen ansehen, die in dem Verfahren gelten. Am 30. November hatte das Landgericht Kaiserslautern den 39 Jahre alten, in Zweibrücken geborenen Andreas S. wegen der Polizistenmorde von Kusel zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht hatte dabei die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit der Verurteilte auf jeden Fall länger als 15 Jahre im Gefängnis sitzen müsste.
Doppelmord: Urteil nicht rechtskräftig
Allerdings hat Andreas S. unmittelbar nach dem Urteil und damit innerhalb der einwöchigen Frist durch seine Pflichtverteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig und S. kommt vorläufig nicht in Strafhaft, sondern bleibt in Untersuchungshaft.
Normalerweise hat ein Gericht fünf Wochen Zeit, um ein Urteil in einem Strafprozess schriftlich zu fassen. Wegen der langen Dauer des Mordprozesses verlängert sich diese Frist in diesem Fall bis in den Februar. Wenn das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, wird es den Prozessbeteiligten zugestellt.
Ein Monat Zeit, die Revision zu begründen
Wenn die Verteidiger von Andreas S. das Urteil erhalten haben, bleibt ihnen genau ein Monat Zeit, um die Revision zu begründen. Sie müssen bis dahin darlegen, welche Rechtsfehler ihres Erachtens im Prozess oder im Urteil gemacht wurden.
Wenn die Beteiligten ihre Fristen ausnutzen, dann wäre es bis dahin Mitte oder Ende März. Die Revisionsbegründung geht dann an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Diese nimmt Stellung zu den Argumenten der Anwälte des Verurteilten.
Generalbundesanwalt schaut auch drüber
Dann geht der gesamte Vorgang an den Generalbundesanwalt, den obersten Strafverfolger in Deutschland. Der sieht sich die Unterlagen an, nimmt gegebenenfalls auch Stellung und reicht die Akte an den Bundesgerichtshof weiter. Das könnte im Mai so weit sein.
Beim Bundesgerichtshof wird der Fall im vierten Strafsenat landen. Diesem Senat sitzt seit Sommer 2022 der Richter Andreas Quentin vor, der aus Franken kommt. Der vierte Senat hat nach der jüngsten Statistik zuletzt zügig gearbeitet und die große Mehrzahl seiner Beschlüsse und Urteile innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Sache getroffen. Da sich Andreas S. in Untersuchungshaft befindet, mit dem Verfahren also eine Haftfrage verbunden ist, dürfte sich der Bundesgerichtshof mit der Beratung nicht ewig Zeit lassen.
Großteil der Urteile hat Bestand
Vorausgesetzt, dass alle Annahmen eintreffen, könnte der Bundesgerichtshof also zwischen Juli und September entscheiden. Der Statistik zufolge haben die meisten Urteile, die dem Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt werden, Bestand. Sollte das auch beim Urteil über die Polizistenmorde der Fall sein, würde Andreas S. mindestens die nächsten beiden Jahrzehnte im Gefängnis verbringen.