Kusel
Unter Tränen: Hauptangeklagter gesteht Schüsse auf Polizisten
Bei der Beschreibung des Tatablaufs blieb er im Wesentlichen bei der Version, die sein Anwalt beim Prozessauftakt vorgelesen hatte. Aber er schilderte sein Vorleben, seine Schießkünste und die Tatnacht in vielen Details und emotional.
Andreas S. zufolge gab sein Helfer Florian V. alle drei Schüsse aus der Schrotflinte ab, die in jener Nacht fielen. Damit hätte Florian V. nicht nur die Polizistin mit zwei Schüssen aus der doppelläufigen Flinte getötet, sondern auch eine Schrotladung auf den Polizisten abgegeben. Er selbst räumte unter Tränen ein, dass er dreimal mit der Kipplaufbüchse Bergara in Richtung des Polizisten geschossen und diesen auch getroffen habe. Allerdings will er nur gefeuert haben, weil zuvor auf ihn geschossen worden war.
„Sie war doch schon tot ...“
Zum möglichen Motiv seines Helfers Florian V. (33) äußerte sich Andreas S. (39) nicht. Er sagte, nachdem er gewusst habe, dass er den Polizisten tödlich getroffen habe, habe er den Renault, der auf der linken Straßenseite bergauf an der Wiese stand, gewendet, um bergab in Richtung Ulmet fahren zu können. Nach dem Wenden habe er seinen Helfer in den Wagen gerufen. Im Gerichtssaal wiederholte Andreas S. schreiend: „Florian komm! Florian!“ Doch der sei nicht gekommen. Er sei dann aus dem Auto gestiegen – und in diesem Moment habe es geknallt. Als er dann zu seinem Kumpan getreten sei, habe dieser die Schrotflinte in der Hand gehalten, direkt neben der leblosen Polizistin am Boden. Dabei sei es gar nicht erforderlich gewesen, nochmal zu schießen. „Sie war doch schon tot“, sagte er schluchzend.
Der Angeklagte gab die Wilderei zu und kam von sich aus auf seine Schießkünste zu sprechen. Er erlege Wild immer mit Kopfschuss. Der Kopfschuss sei bei Jägern verpönt, weil 99,8 Prozent von ihnen nicht richtig träfen. Er hingegen schieße auf den Kopf, weil er „zu den 0,2 Prozent gehöre“, die immer treffen. Er begründete seine Treffsicherheit damit, dass er bis zu seinem zehnten Geburtstag „auf alles geschossen habe, was heimisch ist“. Am Vortag hatte ein Jäger ausgesagt, dass Andreas S. schon im Alter von fünf oder sechs Jahren scharf schießen gelernt habe. Dieser widersprach nicht.
Angeblich Drogen vergraben
Der Angeklagte sagte, das Hauptgeschäft mit Wild spiele sich in den Wochen vor Weihnachten ab. Im Januar habe er eigentlich gar nicht mehr jagen wollen, habe es quasi nur seinem Helfer Florian V. zuliebe getan. Dieser habe immer Geldprobleme gehabt. In der Tatnacht, so schilderte es Andreas S. voller Andeutungen, sei Florian V. auch in ein Drogengeschäft verwickelt gewesen. Das Rauschgift müsse in der Nähe des Parkplatzes am Kuseler Krankenhaus vergraben worden sein. Die Anwälte von Andreas S. schlugen vor, dort graben zu lassen oder Drogenspürhunde einzusetzen. Das Gericht ging auf diesen Vorschlag nicht ein.
Die Anwälte schlugen auch vor, das Geschehen der Mordnacht am Tatort nachzustellen. Dann könnte ihr Mandant vor Ort zeigen, wie alles wirklich ablief. Der Vorsitzende Richter sagte, man könne den Ablauf auch im Gericht anhand von Fotos vom Tatort nachempfinden. Es blieb dann aber offen, ob es nicht doch einen Vorort-Termin des Gerichts geben wird.
„Große schauspielerische Leistung“
Andreas S. begründete seine überraschende Aussagebereitschaft damit, dass er die Gerichtsverhandlung als „sehr fair“ erlebe. Auch die Staatsanwaltschaft verhalte sich fair. Auch nach seiner zweistündigen Aussage sprang er beim Auftritt von Zeugen immer wieder auf und ging zum Richter, um zu erklären, was in den Fotoalben, die dort durchgeblättert wurden, auf den Bildern genau zu sehen ist.
Anwalt Christian Kessler, der den anderen Angeklagten verteidigt, sprach nach dem Verhandlungstag von einer „großen schauspielerischen Leistung“ von Andreas S., er schenkt dessen Tatversion aber keinen Glauben.
Schüsse gut hörbar aufgezeichnet
Am dritten Verhandlungstag hatten Bürger aus der Umgebung des Tatorts, vor allem aus Erdesbach, von den nächtlichen Schüssen berichtet. Ein Experte des Bundeskriminalamts spielte die Schussfolge ab. Überwachungskameras hatten in einer Entfernung von 1,2 Kilometern vom Tatort alles gut hörbar aufgezeichnet: genau 23 Schüsse. Davon müssen drei vor der Tat auf Wild abgegeben worden sein, die übrigen 20 müssten beim Tatgeschehen gefallen sein. Aber mit dem Tonmaterial lässt sich nicht beweisen, wer auf wen geschossen hat.
Außerdem sagten Polizisten aus, die die Wohnungen von Andreas S. und Florian V. sowie die Wurstküche in Sulzbach durchsucht hatten. Beide Wohnungen seien teilweise vermüllt gewesen. In Haus von Andreas S. und in der Wurstküche wurden Waffen gefunden, bei Florian V. kleine Mengen an Drogen.