Schönenberg-Kübelberg
Polizisten und Passanten verletzt: Entzugsklinik statt Gefängnis?
Die Liste der Vorwürfe ist lang, mit der sich ein junger Mann nach den Ereignissen am Abend des 12. August 2020 konfrontiert sieht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, führt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nach dem Abschluss der Ermittlungen auf.
In den vergangenen knapp eineinhalb Jahren haben sich die Ermittler ein Bild davon gemacht, was an diesem Abend in der Südkreis-Gemeinde passiert ist: Demnach konsumierte der Beschuldigte in seiner Wohnung mit einer damals 22-Jährigen Betäubungsmittel und geriet mit ihr in eine körperliche Auseinandersetzung. Der Beschuldigte flüchtete wenig später „nur mit einer Unterhose bekleidet und blutverschmiert“ aus dem Gebäude, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Zumindest was die Ereignisse in der Wohnung betrifft, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Mann eingestellt. Grund: „Beide beschuldigten sich gegenseitig, mit der Auseinandersetzung begonnen zu haben. Dabei ließ sich mangels Beweismittel das tatsächliche Geschehen nicht aufklären“, ergänzt Weingardt, die betont, dass sowohl der Beschuldigte als auch die junge Frau verletzt wurden und bei dem Vorfall unter Drogeneinfluss standen.
Draußen geht’s weiter
Mit der Flucht aus der Wohnung war der Vorfall allerdings nicht beendet: Vor dem Gebäude, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit, attackierte der Beschuldigte zwei von Nachbarn verständigte Polizisten mit Faustschlägen und versuchte – ohne Erfolg – einem Beamten die Dienstwaffe abzunehmen. Die Beamten wurden leicht verletzt.
Auf der Flucht zu Fuß stieß der damals 28-Jährige eine Frau vom Fahrrad, die sich dabei eine Rippe brach. Mit dem Rad fuhr er davon und stürzte wenig später. Um sich zu verstecken, verschaffte er sich Zutritt zu einem Wohnhaus. Dort wurde der Beschuldigte den Ermittlern zufolge von einem Bewohner entdeckt, den er ebenfalls attackierte. Der Bruder des Hausbewohners kam hinzu und wurde ebenfalls verletzt – unter anderem schlug der Beschuldigte ihm eine Glasflasche auf den Kopf. Wenig später konnte der bisher nicht vorbestrafte Mann festgenommen werden.
Geständig und einsichtig
Für seine Taten, schilderte Weingardt, ist der damals 28-Jährige, der sich im Zuge Ermittlungen geständig und einsichtig gezeigt habe, im strafrechtlichen Sinne nicht zu belangen. Heißt: Der damals 28-Jährige entgeht einer Haftstraße. Grund: Ein psychiatrischer Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte aufgrund der Auswirkungen des Drogenkonsums zur Tatzeit nicht schuldfähig war.
Um das Risiko zu verringern, dass der Beschuldigte künftig vergleichbare Taten begeht, hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Landstuhl beantragt, den damals 28-Jährigen in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Der Direktor des Landstuhler Amtsgerichts, Jan Hornberger, bestätigte auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass der Antrag beim Gericht eingegangen ist. Dieser sei nun dem Verteidiger des Beschuldigten zur Stellungnahme zugeschickt worden. Wann es zu einer Verhandlung kommt, ist also noch nicht klar.