Westpfalz Polizei warnt vor Unfug in der Hexennacht
Traditionell spielen große und kleine „Hexen“ in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ihren Nachbarn, Bekannten und Freunden kleine Streiche. Leider wird aber nicht selten aus den nicht böse gemeinten Späßen großer Ärger. Wer zum Beispiel Rasierschaum in Briefkästen oder auf Türklinken sprüht oder Autos mit Ketchup beschmiert, der ist sich meist der möglichen Folgen nicht bewusst. Denn nicht alles, was man selbst für lustig hält, ist erlaubt. Die Grenze zur Ordnungswidrigkeit oder zur Straftat werde da schnell überschritten – und der Straftatbestand einer Sachbeschädigung erfüllt.
Weitere Unsitten sind laut Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz das Aushebeln von Kanaldeckel oder das Spannen von Schnüren quer über die Fahrbahn. Dabei handele es sich um einen „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Auch das Anhalten von Fahrzeugen, um einen „Hexenzoll“ zu verlangen, könne als Nötigung ausgelegt werden. „Generell gilt: Finger weg von Streichen, die den Verkehr gefährden“, so die Polizei. Sollten Hexen auf der Straße unterwegs sein, sollten sie Kleidung tragen, in der sie von Verkehrsteilnehmern gesehen werden.