Odenbach / Kaiserslautern
Mordprozess: Ist der mutmaßliche Täter schuldfähig?
Der Oberkörper des 61-Jährigen ist leicht nach vorne gebeugt. Seine Hände hat er auf dem roten Stuhl vor sich abgelegt. Sein Gesicht ist zur Hälfte mit einem Mund-Nasen-Schutz bedeckt, seine Augen sind klein und wirken müde. Er sieht gepflegt aus – wie der nette Nachbar vom Lande, mit dem man sich am Wochenende auf der Straße unterhält. Als „nett“, „hilfsbereit“, „guten Gesprächspartner“ beschreiben ihn auch mehrere Zeugen, die am Donnerstag vor dem Landgericht Kaiserslautern aussagen. Auch aggressiv habe er ihnen gegenüber nie gewirkt, deshalb hätten sie kaum glauben können, was ihr Freund und Nachbar getan haben soll.
Frau im Schlaf erschlagen
Mit einer 31 Zentimeter langen und mehr als zwei Kilogramm schweren Eisenstange soll der 61-Jährige in den frühen Morgenstunden des 26. Juli seine 75 Jahre alte Ehefrau im Schlaf erschlagen haben, sagt Oberstaatsanwalt Stefan Orthen zu Beginn der Verhandlung. „Das Opfer war arg- und wehrlos“, deshalb lautet der Vorwurf: heimtückischer Mord. Der Ankläger geht aber davon aus, dass der 61-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Er fordert deshalb keine lebenslange Haftstrafe; stattdessen soll der 61-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. „Ich weiß, dass ich schuld bin, und ich habe eine Strafe verdient“, sagt der Angeklagte wenig später unter Tränen und betont: „Ich habe meine Frau geliebt. Unsere Ehe war schön.“
Angeklagter: „Bin schuld“
Was genau in den frühen Morgenstunden passiert ist und vor allem warum, kann das Gericht nicht eindeutig klären. Philipp Adam, der Rechtsanwalt des gesundheitlich angeschlagenen 61-Jährigen, betont, dass sein Mandant „zur eigentlichen Tat nicht viel sagen kann“. Am Abend zuvor habe er mit einer Bekannten und deren Tochter noch den Hund ausgeführt. Dazu eine Zeugin: „Da war er in sich gekehrt. Ich hatte das Gefühl, er will mit mir reden.“
Adam beschreibt die weiteren Ereignisse so: Der 61-Jährige habe mit seiner Frau am Abend Fernsehen geschaut, ehe die 75-Jährige zu Bett ging. Dann sei er unruhig geworden, habe ein komisches Geräusch – wohl ein Knistern – im Haus wahrgenommen. Seiner Ärztin im Pfalzklinikum in Klingenmünster berichtete der Angeklagte zudem von einer Stimme, die ihm gesagt habe, man wolle ihn jetzt holen. Trotz großer Angst sei er nach draußen gegangen, um nachzusehen, ob vielleicht eingebrochen wird. Wenig später habe er die Eisenkonstruktion in der Hand gehalten, und die Stimme habe ihn aufgefordert: „Schlag zu, Schlag zu“, berichtet die als Zeugin auftretende Ärztin von Gesprächen mit dem Angeklagten. Und das habe er getan. Erst danach habe er festgestellt, dass es seine Frau war, die tot vor ihm im Bett lag.
Unfall nach der Tat
Unmittelbar nach der Tat baute der 61-Jährige mit seinem Auto einen Unfall zwischen Odenbach und Medard – vermutlich um sich das Leben zu nehmen. Zumindest sagte er das mehreren Ersthelfern, die den Schwerverletzten aus dem völlig zerstörten Auto befreiten. „Er sagte, er hat seine Frau umgebracht und wollte sich selbst auch töten“, erinnert sich eine Ersthelferin an die Ereignisse. Dass er Suizidgedanken hatte, bestätigte der 61-Jährige auch einem Psychiater im Mainzer Krankenhaus sowie seiner Ärztin im Pfalzklinikum. Beide sagen im Prozess, der Angeklagte sei psychisch krank, leide wohl an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose.
Die Ärztin des Pfalzklinikums hat den Eindruck, dass sich der 61-Jährige sowohl körperlich – wegen der Lungenkrankheit COPD benötige er zuweilen Sauerstoff – als auch psychisch etwas stabilisiert habe, obgleich die Stimme nicht „gänzlich verschwunden ist. Das ist auch abhängig davon, wie viel Stress er hat“, sagt sie auf Frage des Vorsitzenden Richters Raphael Mall. Am nächsten Verhandlungstag, am 4. Februar, wird der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorstellen. Dann wird auch die Tochter der Getöteten aufmerksam zuhören, die als Nebenklägerin auftritt. „Da werden wir sicherlich einige Fragen stellen. Meine Mandantin hatte den 61-Jährigen nie als psychotisch wahrgenommen“, sagt deren Anwältin Christine Barthel. Beide erhoffen sich weitere Erkenntnisse zu der Frage, warum die Tat passiert ist.