Wahnwegen RHEINPFALZ Plus Artikel „Kommunale Energie Wahnwegen“: Unternehmen soll Nahwärmenetz aufbauen

„Kommunale Energie Wahnwegen“ lautet der Name der Anstalt des öffentlichen Rechts, die gegründet werden soll.
»Kommunale Energie Wahnwegen« lautet der Name der Anstalt des öffentlichen Rechts, die gegründet werden soll.

In Wahnwegen soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, die ein Nahwärmenetz aufbauen und betreiben soll. Ihr Name: „Kommunale Energie Wahnwegen“, kurz KEW.

Der Gemeinderat nahm die Satzung und eine Unternehmensanalyse einstimmig an und verabschiedete ergänzend für die Arbeit im künftigen Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Wie Ortsbürgermeister René Morgenstern ausführte, werden die Satzung und die Analyse nun der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung vorgelegt. Sollte diese keine Einwände gegen die Satzung vorbringen und nicht binnen der nächsten sechs Wochen antworten, könne die Satzung vom Rat beschlossen werden, womit der Weg frei wäre für die Gründung der ÄoR.

Bei der KEW handele es sich um die erste AöR, deren Gründung man bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal vorbereite. Die „Erzeugung, die Speicherung, der Transport, die Nutzung sowie die Vermarktung von Energie“ sind als wesentliche Geschäftsfelder der KEW in der Satzung verankert. Außerdem wurde diese so ausgelegt, dass die AöR für die Gemeinde auch auf anderen Geschäftsfeldern tätig werden kann. Edda Näher, im Oberen Glantal unter anderem zuständig für Wirtschaftsförderung, nannte als Beispiel einen Friedwald, der unter der Regie der AöR eingerichtet und betrieben werden könne.

Zwölfköpfiger Aufsichtsrat als Kontrollgremium

Weiter ist geregelt, dass die Gemeinde als Stammkapital der Anstalt 5000 Euro einbringt, geleitet wird das Unternehmen von einem Vorstand als Geschäftsführer, das Kontrollgremium bildet ein zwölfköpfiger Aufsichtsrat. „Wir haben die Größe bewusst so gewählt, dass alle Gemeinderatsmitglieder dem Aufsichtsrat angehören können, wobei die Mitgliedschaft natürlich freiwillig ist“, betonte der Ortsbürgermeister.

Die Analyse komme unter anderem zu dem Schluss, dass die Geschäftsform einer AöR für die Gemeinde aus finanziellen und steuerlichen Gründen besser geeignet sei als beispielsweise die Gründung einer GmbH. „Mit einer AöR können sie sich am Finanzmarkt Geld zu den vergleichsweise günstigen Konditionen besorgen, die für Kommunen gelten. Das geht mit einer GmbH nicht“, verdeutlichte die Wirtschaftsförderin. Außerdem seien die Gründungskosten für eine AöR günstiger als für eine privatwirtschaftliche Gesellschaft.

Verwaltung auf Verbandsgemeinde übertragen

Zudem sei die Struktur der AöR so ausgelegt, dass sie direkt keine eigenen Mitarbeiter beschäftige, sondern ihre Verwaltung der Verbandsgemeinde übertragen werde. Wie bei einem Eigenbetrieb müssten für die AöR ein Wirtschaftsplan sowie Bilanzen aufgestellt werden, die vom Gemeinderat zu verabschieden sind. Im Idealfall kann die Gemeinde mit einer Gewinnausschüttung durch die AöR rechnen, muss im Gegenzug aber auch Verluste decken, die die AöR einfährt. Um die Haftung und das finanzielle Risiko für den Vorstand und die Gemeinde zu minimieren, wurde in der Satzung verankert, dass die ÄoR beispielsweise als Gesellschafter einer GmbH und Co. KG auftreten kann, die wiederum die Windkraftanlagen und den Solarpark betreibt, durch die das Wahnwegener Nahwärmenetz mit elektrischer Energie versorgt wird.

x