KUSEL / Dennweiler-Frohnbach RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Sanktionen nach Kahlschlag im Landschaftsschutzgebiet

Stoppel statt Hecken und Sträucher. Im Landschaftsschutzgebiet bei Dennweiler-Frohnbach sorgte ein Kahlschlag zuletzt für Unmut.
Stoppel statt Hecken und Sträucher. Im Landschaftsschutzgebiet bei Dennweiler-Frohnbach sorgte ein Kahlschlag zuletzt für Unmut.

In Dennweiler-Frohnbach hat ein Kahlschlag von Hecken und Sträuchern an öffentlichen Wegen unlängst für Aufregung gesorgt. Grund: Die Rodung erfolgte in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein Fall für die Untere Naturschutzbehörde, die für die Schutzgebiete im Kreis zuständig ist.

Zwei Mitarbeiter mit 1,5 Stellen gibt es bei der Kreisverwaltung, die darauf achten, dass die in Landschafts-, Naturschutz-, Vogelschutz und in den sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebieten geltenden Vorschriften eingehalten werden. Bleiben Überschneidungen zwischen einzelnen Kategorien unberücksichtigt, sind rund 18.000 Hektar als Schutzgebiete ausgewiesen, etwa ein Drittel der Fläche des Landkreises.

Referatsleiter ist Dirk von Ehr. Zusammen mit von Ehr hat Torsten Kautz, der an der Technischen Universität Kaiserslautern Raum- und Umweltplanung studiert hat, die Schutzgebiete im Kreis im Blick. In einer Tabelle haben sie aufgelistet, welche Gebiete im Kreis besonderen Schutzvorschriften unterliegen. Und beide räumen ein, dass wohl vielen Grundstücksbesitzern in den abgegrenzten Gebieten kaum bekannt ist, dass für ihre Flächen besondere Auflagen gelten.

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Kreis Kusel

Stichwort: Natura 2000

Strenge Vorschriften

Am strengsten seien die Vorschriften in den Naturschutzgebieten, sagt von Ehr. Rund zwei Dutzend Verbote listen die Rechtsverordnungen auf. Untersagt sind unter anderem bauliche Anlagen, Reiten, Zelten, Lärmen, Hundeauslauf, Entfernen von Feldgehölzen und Baumgruppen oder Pflücken von Blumen.

Acht solcher Zonen – diese werden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) ausgewiesen – mit 326 Hektar gibt es im Kreis; darunter ist mit rund 130 Hektar der Wartekopf oberhalb des Felschbachhofs bei Ulmet das größte Naturschutzgebiet. Ebenfalls in diese Kategorie eingestuft sind die Steinalbmündung (22 Hektar) bei Rathsweiler und der für die seltene Küchenschelle bekannte Mittagsfels (21 Hektar) oberhalb von Niederalben.

Bei Merzalben im Nordkreis liegt das Naturschutzgebiet Atzelsberg-Brecherberg (54 Hektar) und zur Gemarkung Pfeffelbach gehört das Schutzgebiet Steinbruch am Steinberg mit zwölf Hektar. Auf den Südkreis entfallen komplett oder anteilig die Naturschutzgebiete Heimerbrühl (50 Hektar) bei Nanzdietschweiler, Neuwoogmoor (21 Hektar) bei Schönenberg-Kübelberg sowie Schwarzbach (22 Hektar) beim Eichelscheiderhof.

Landschaftsbild schützen

Nicht ganz so strikt sind Vorschriften für die sechs Landschaftsschutzgebiete im Kreis mit 12.600 Hektar Fläche. Fast die Hälfte davon entfällt auf das Schutzgebiet Königsland, gefolgt von Höcherberg-Westrich, das sich zwischen Waldmohr und Krottelbach über 5100 Hektar erstreckt. Kleinräumiger sind die Schutzzonen Landstuhler Bruch-Oberes Glantal (135 Hektar), Mittleres Glantal (225 Hektar), Preußische Berge (985 Hektar) und das Holzbachtal bei Diedelkopf mit 35 Hektar. Ausgewiesen werden diese Gebiete zum Schutz des Landschaftsbildes von der Unteren Naturschutzbehörde.

Von den 57 Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz ragt lediglich vom Schutzgebiet Baumholder mit über 6500 Hektar ein Fünftel in den Kreis Kusel. Es deckt sich größtenteils mit dem Truppenübungsplatz, für den Magerwiesen, Brachen, Feldgehölze, Gebüsche, Einzelbäume, Streuobstbestände sowie Laubwälder in Bachtälern charakteristisch sind. Das Gebiet dient dem Schutz der dort vorkommenden Vogelarten Heidelerche, Neuntöter, Schwarzspecht und Schwarzstorch.

Sechs FFH-Gebiete im Kreis

Eine eigene Kategorie sind die FFH-Gebiete, die dem Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dienen. Von landesweit 120 FFH-Gebieten entfallen sechs auf den Kreis. Dazu gehören eine Ackerflur bei Ulmet und die Grube Oberstaufenbach (jeweils zehn Hektar), die Westricher Moorniederung mit 2100 Hektar, davon 43 im Landkreis Kusel, die Kalkbergwerke bei Bosenbach (64 Hektar), deren Stollen Fledermäusen ein Quartier bieten, der Königsberg mit rund 1000 Hektar und das Gebiet Baumholder und Preußische Berge, das sich mit 3400 Hektar in den Kreis erstreckt.

Von Verstößen erfährt die Untere Naturschutzbehörde meist durch Anzeigen und Meldungen von Bürgern, eher selten von Naturschutzorganisationen, sagt Kautz. Überwiegend beträfen diese Meldungen Baumfällungen oder Entfernung von Feldgehölzen, aber auch die Zerstörung der Grasnarbe auf Pferdeweiden.

Keine Sanktionen

Verursacher würden dann um eine Stellungnahme gebeten. Bliebe diese Anfrage unbeantwortet und würden Ausgleichsmaßnahmen, wie Pflanzung eines neuen Baumes oder Renaturierung nicht vorgenommen, könnten Bußgelder verhängt werden. Abhängig von der Flächengröße könnten bei Verstößen gegen Naturschutzbestimmungen bis zu 50.000 Euro fällig werden. Im Kreis Kusel bewegten sich Bußgelder meist in einer Größenordnung bis 500 Euro, erläutert Kautz mögliche Sanktionen.

Im Fall Dennweiler-Frohnbach kam es nicht zu Sanktionen, berichtet Kautz, der an Ort und Stelle die Eingriffe begutachtet hat. Vielmehr wurden Flächen festgelegt, die renaturiert werden müssen.

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