Kreis Kusel „Keep Local“-Pleite: Insolvenzverwalter schlägt Abweisung des Verfahrens vor
Ein Remigiusland-Gutschein für die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan klang eigentlich nach einer guten Idee – nach Verkündung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens „Keep Local“ sind jetzt viele Nutzer enttäuscht.
Gutscheine im Gesamtwert von rund 20.000 Euro können nicht mehr eingelöst werden. Wie es jetzt weiter geht, ist noch immer nicht bekannt. „Das Insolvenzverfahren wurde gar nicht eingeleitet“, erzählt Marcel Keidel, Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft (IG) Kusel. Eine Rückmeldung seitens des Gutscheinanbieters oder des Insolvenzverwalters habe er nicht mehr erhalten.
In einem Presseschreiben verkündet die Kanzlei Staab und Kollegen, dass der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Liebaug, gegenüber dem Insolvenzgericht eine „Abweisung mangels Masse“ vorgeschlagen habe, da die Vermögenswerte das Verfahren nicht decken könnten. Als Nächstes stehe die Liquidation durch Andreas Maurer, den Geschäftsführer der Gesellschaft, an – ein monatelanges Hin und Her und erst einmal kein Ende in Sicht.
Pleite sorgt für Misstrauen
Obwohl es für die Verbraucher Alternativen wie den IG-Kusel-Gutschein gibt, hat die Pleite von „Keep Local“ für Misstrauen gesorgt. „Seit das Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gab, ist auch das Vertrauen und somit die Nachfrage nach den IG-Gutscheinen gesunken“, sagt Keidel. Er verstehe die Verunsicherung der Menschen, betont aber, dass kein Grund zur Sorge bestehe. Die Gutscheine der Interessengemeinschaft stünden nicht mit dem Unternehmen „Keep Local“ in Verbindung und seien sicher. Lokale Händler könnten also weiterhin durch den Gutscheinkauf unterstützt werden.
Gutscheine: Das rät die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Besitzern von „Keep Local“-Gutscheinen auf jeden Fall, alles aufzuheben. Und zwar nicht nur den Gutschein selbst, sondern im Idealfall auch Zahlungsbelege, erklärte Julia Gebhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Mainz, bereits kurz nach der Pleite von „Keep Local“. Eine direkte Handhabe gegen das Geschäft, in dem jemand den Gutschein einlösen will, gebe es nicht, auch nicht gegen das Geschäft, in dem er gekauft wurde. Der Gutscheinbesitzer müsse die Ansprüche gegen „Keep Local“ selbst stellen – und das bedeute aktuell: an den Insolvenzverwalter. „Sie müssen alles aufheben und an den Insolvenzverwalter schicken“, empfahl Gebhards. Das müsse kein Anwalt machen. Das könne jeder formlos mit einem Brief und Kopien der Belege als Forderung an die Insolvenzmasse. Allerdings hatte die Expertin für Verbraucherrecht bereits vor Monaten bezweifelt, ob es überhaupt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt.