Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Innerörtliche Sanierungsgebiete: Haus sanieren und Steuern sparen

Viele Gebäude in den Dörfern im Landkreis Kusel sind in die Jahre gekommen. Ein Förderprogramm setzt Anreize, eine Sanierung anz
Viele Gebäude in den Dörfern im Landkreis Kusel sind in die Jahre gekommen. Ein Förderprogramm setzt Anreize, eine Sanierung anzugehen.

Um Anreize zu schaffen, dass in den Ortskernen bestehende Gebäude wieder auf Vordermann gebracht werden, haben erste Gemeinden im Landkreis Kusel innerörtliche Sanierungsgebiete ausgewiesen. Was Hausbesitzer wissen sollten.

Was sind innerörtliche Sanierungsgebiete?
In den Dorfkernen finden sich in vielen Orten in die Jahre gekommene Altbauten, die dringend saniert werden müssten. Weil sie nicht mehr schön aussehen, aber auch weil wegen fehlender Dämmung und alten Heizungen viel Energie verloren geht. Das Förderprogramm innerörtliche Sanierungsgebiete bietet Steuervorteile, wenn die Hausbesitzer investieren und dadurch bestenfalls neuen Wohnraum schaffen oder junge Familien ein Haus im Bestand kaufen und komplett sanieren.

Was haben die Hausbesitzer davon?
Zum einen werden die geplanten Sanierungsarbeiten auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft und es gibt Tipps für mögliche (weitere) Verbesserungen. Zum anderen profitieren die Hausbesitzer davon, dass die bei der Sanierung entstehenden Kosten über bis zu zwölf Jahre steuerlich voll abgeschrieben werden können.

Welche Hausbesitzer können die Förderung nutzen?
An dem Dorfkernsanierungsprogramm beteiligen sich aktuell Eßweiler, Glanbrücken, Gries, St. Julian, Wiesweiler und Wahnwegen. Diese Gemeinden haben Innerörtliche Sanierungsgebiete ausgewiesen – davon ausgenommen sind meist nur die Neubaugebiete. Öffentliche Projekte fallen ebensowenig in die Förderung.

Wie läuft das ab?
Erste Ansprechpartner in den Gemeinden sind die Ortsbürgermeister. Im Gespräch kann das Vorhaben kurz umrissen werden und es gibt eine Rückmeldung, ob die geplanten Arbeiten förderfähig sind. Wenn ja, übernimmt die Kreisverwaltung die weitere fachliche Beratung. Zuständig dafür ist seit April Angelina Metz.

Um was geht’s in der Beratung?
In erster Linie um den Ablauf der Sanierung und wie sich die Förderung möglichst sinnvoll umsetzen und ausschöpfen lässt. Umfangreiche Maßnahmen können beispielsweise in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden. Die erste Beratung ist kostenlos.

Wie geht es dann weiter?
Anschließend kann der Bauherr Angebote von Handwerkern einholen. Liegen die vor und die Kosten sind ermittelt, prüft die Kreisverwaltung die Unterlagen auf ihre steuerliche Eignung – gegen eine Verwaltungsgebühr. Die richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme. Ist das erledigt, wird eine Vereinbarung mit dem Ortsbürgermeister unterzeichnet und die Aufträge können erteilt werden. Am Ende der Maßnahme gibt es noch einen Vor-Ort-Termin und die Rechnungen werden kontrolliert. Passt alles, gibt’s einen Bescheid für die Lohnsteuer.

Welche Arbeiten werden überhaupt gefördert?
Fenster- und Fassadenerneuerung, neue Dacheindeckungen, energetische Sanierung, Gestalten der Außenanlage und des Hofs, Nebenkosten (Energieberater und Planer), Heizungserneuerung. Außerdem wird die „Behebung von Funktionsmängeln“ gefördert, beispielsweise wenn ein vorhandenes Bad barrierefrei umgebaut wird.

Was hat keine Chance auf Förderung?
Neubauten und der Wiederaufbau einer Ruine, Luxussanierungen mit Sauna oder Whirlpool, Fliegengittereinbau und Photovoltaikanlagen. Ebenso sind Eigenleistungen nicht absetzbar – das Material oder die Entsorgung dagegen schon.

Gibt’s Vorschriften bei der Gestaltung?
Tatsächlich haben die teilnehmenden Gemeinden Satzungen erlassen, was möglicherweise farb- oder bautechnisch nicht erlaubt ist. Wichtig sei, dass das Gebäude nach den Arbeiten zum jeweiligen Ortsbild passt. Die Ortsbürgermeister können dazu Hinweise geben.

Wie viele Beratungen gab es seit April?
Laut Kreisverwaltung findet etwa jede Woche eine Beratung statt. Beispiel St. Julian: Dort haben sich seit Start der Förderung mehr als zehn Interessenten beim Ortsbürgermeister gemeldet, sieben davon waren mittlerweile bereits bei Angelina Metz von der Verwaltung zu einem ersten Austausch.

Steigen andere Gemeinden ebenfalls in die Innerörtlichen Sanierungsgebiete ein?
Das müssen laut Kreisverwaltung die Gemeinderäte entscheiden, die können das Verfahren auf den Weg bringen. Einige Gemeinden hätten bereits Interesse bekundet. Kosten entstehen den teilnehmenden Kommunen durch die verpflichtende Mitwirkung von Planungsbüros in der Konzeptphase, darüber hinaus nicht. Die Verwaltung habe großes Interesse daran, das Programm auf möglichst viele Gemeinden auszuweiten.

Was gilt’s zu beachten?
Wer in einer der genannten Gemeinden wohnt und beispielsweise damit liebäugelt, die Fenster zu erneuern, sollte sich frühzeitig an den Ortsbürgermeister werden. Bereits begonnene oder schon beauftragte Maßnahmen werden nicht gefördert. Sinnvoll ist es, schon mit der Idee und noch vorm Einholen erster Kostenvoranschläge den Kontakt zu suchen. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Vereinbarung dazu vom Ortsbürgermeister unterzeichnet wurde.

Info

Die Fragen haben Angelina Metz (in der Kreisverwaltung unter anderem für die Dorfkernsanierung „Innerörtliche Sanierungsgebiete“ zuständig) und Philipp Gruber (in der Kreisverwaltung unter anderem zuständig für Dorferneuerung und Ortsbürgermeister von St. Julian) beantwortet.

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