Kusel
Fragen und Antworten: Wie werde ich Ortsbürgermeister oder Ratsmitglied?
Ich will Ortsbürgermeister werden. Woher weiß ich, wohin ich mich bis wann wenden muss?
Mehrere Wochen vor der Wahl wird in einer öffentlichen Bekanntmachung der Verbandsgemeinden dazu aufgerufen, Wahlvorschläge einzureichen. In der Aufforderung finden sich Informationen, bis wann und wo eine Bewerbung abgegeben werden kann – und wie viele Unterstützungsunterschriften es braucht.
Wie viele Menschen müssen meine Kandidatur unterstützen?
Das ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig. In kleinen Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern braucht es keine Unterschriften, ab 501 Einwohnern 25 und bei mehr als 1000 dann 30 Unterschriften. Und so weiter. Tipp vom Wahl-Team der VG Lauterecken-Wolfstein: Mehr Unterschriften vorlegen, als gefordert sind. Bei der Prüfung durch die Verwaltung müssten immer wieder Unterschriften aussortiert werden, beispielsweise wegen falscher Angaben.
Welche Kriterien müssen die Unterstützer erfüllen?
Sie müssen wahlberechtigt sein. Also in der entsprechenden Ortsgemeinde oder Stadt wohnen (Hauptwohnsitz, mindestens seit drei Monaten), 18 Jahre alt, Deutsche oder EU-Bürger sein. Außerdem darf kein Stimmrechtsentzug vorliegen – was nur selten nach bestimmten Straftaten vorkommt.
Wie alt muss ein Ortsbürgermeisterkandidat sein?
In einer aktuellen Änderung des Kommunalwahlrechts ist das Mindestalter für Ortsbürgermeister von 23 Jahren auf nun 18 Jahre gesenkt worden.
Darf jeder Ortsbürgermeister werden?
Grundsätzlich ja – wenn er wahlberechtigt ist. Zudem darf er infolge von Straftaten seine Wählbarkeit nicht eingebüßt haben. Wer durch ein Urteil wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, der verliert für die Dauer von fünf Jahren seine Wählbarkeit, aber nicht sein Wahlrecht. Das wird bei allen eingehenden Wahlvorschlägen geprüft.
Was muss eingereicht werden?
Neben dem Wahlvorschlag selbst bei Einzelbewerbern die Unterstützungsunterschriften (wenn aufgrund der Einwohnerzahl notwendig). Amtsinhaber müssen keine Unterschriften mehr sammeln, wenn sie noch einmal antreten. Wenn der Kandidat von einer Partei oder Wählergruppe unterstützt wird, gehört die Niederschrift der Aufstellungsversammlung in die Unterlagen. Außerdem ein Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz (Vordruck).
Bis wann müssen die Unterlagen abgegeben sein?
Der 22. April, 18 Uhr, ist der späteste Zeitpunkt, um sich als Orts- oder Stadtbürgermeister zu bewerben und um eine Liste für die Ratswahl abzugeben. Tipp vom Wahl-Team der VG Lauterecken-Wolfstein: Deutlich früher die Unterlagen einreichen. Falls noch etwas fehlt, kann es nachgefordert werden.
Wie kommt ein Einwohner neu in den Rat?
Zunächst sollte der amtierende Orts- oder Stadtbürgermeister angesprochen werden, ob in der Gemeinde Listen aufgestellt werden (Verhältniswahl). Formal gibt es die Möglichkeiten, über die Liste einer Partei oder Wählergruppe in den Rat einzuziehen. In kleineren Gemeinden findet häufig einer Mehrheitswahl statt. Das ist auch der Fall, wenn nur ein Wahlvorschlag eingeht. Bei der Mehrheitswahl schreibt der Wähler aktiv die Personen auf den Stimmzettel, die er wählen möchte. Liegt ein Wahlvorschlag vor, kann der Wähler den Wahlvorschlag durch ein Kreuz in der Kopfleiste des Stimmzettels unverändert annehmen, einzelne Stimmen vergeben und/oder auch weitere Personen hinzufügen. Jedoch dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Ratsmitglieder zu wählen sind.
Möchte ein Einwohner neu in den Rat, sollte er das vorab den Wählern mitteilen.
Wie erfahren die Mitbürger davon, dass jemand Interesse an der Ratsarbeit hat?
In vielen Gemeinden mit Mehrheitswahl gibt es in den Wochen vor der Wahl informelle Treffen, bei denen man Interesse bekunden kann. Es wird dann eine inoffizielle Liste mit Personen, die Interesse an der Ratsarbeit haben, erstellt und an alle Haushalte verteilt.
Was braucht’s, um eine eigene Liste aufzustellen?
Entweder eine mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung mit eigener Satzung (etwa eine Partei oder ein Verein) oder eine lose Wählergruppe, deren erste Person auf der Liste der Gruppe den Namen gibt. Ansonsten – ähnlich wie bei der Bewerbung ums Ortsbürgermeisteramt – noch Unterstützungsunterschriften (Wählergruppen). Die Liste muss in einer Versammlung aufgestellt werden. Über die Versammlung und das Aufstellungsverfahren ist eine Niederschrift anzufertigen, die mit dem Wahlvorschlag und den anderen Unterlagen einzureichen ist. Entsprechende Vordrucke sind bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder im Internet erhältlich.
Gibt’s für Ratsmitglieder ein Höchstalter?
Nein, eine Obergrenze gibt es nicht. Untergrenze ist die Volljährigkeit.
Was gilt bei einem eigenen Wahlvorschlag für die Kreistagswahl?
Im Prinzip sind es dieselben Voraussetzungen wie oben genannt. Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilt, sind für den Kreistag Parteien und Wählergruppen wahlvorschlagsberechtigt. Wahlvorschläge können auch hier bis zum 22. April eingereicht werden. Eine Partei oder Wählergruppe darf für die Wahl zum Kreistag nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der darf höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Der Kreistag Kusel hat 38 Mitglieder.
Wo gibt es zu dem Thema weitere Informationen?
Das Land hat gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund die Internetseite www.kommunalwahl-rlp.de zusammengestellt. Dort werden Fragen rund ums Thema Kommunalwahlen beantwortet – für Wähler, Wählergruppen und Parteien.