Kusel
Der lange Weg zu Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten
In der Verbandsgemeinde (VG) Kusel-Altenglan sind damals unter anderem die B 420 zwischen Kusel und Altenglan begutachtet worden und die L 360 zwischen Schellweiler und Kusel. Im weiteren Verlauf der B 420 auch Abschnitte in Altenglan (Kuseler Straße), Patersbach (Hauptstraße), Erdesbach (Zweibrücker Straße), Ulmet (Ortsdurchfahrt) und Rathsweiler (Glanstraße). Außerdem der Abschnitt zwischen Altenglan und Ratsweiler.
Als sogenannte Hotspots, die besonders stark betroffen sind, wurden für den innerörtlichen Bereich von Kusel, Altenglan und auch Rammelsbach ein Tempo-30-Limit diskutiert, zudem für Altenglan und Rammelsbach der Einbau lärmoptimierter Beläge. Im Zwischenbericht von 2019 heißt es: „Die Umsetzung konnte nicht erreicht werden.“
Die VG kann nur vorschlagen. „Abwägen muss der Landesbetrieb Mobilität“, sagt Karl-Werner Raab vom zuständigen Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der VG-Verwaltung. Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2022 werde das Thema erneut angegangen, heißt es im Bericht von 2018.
LBM: Fachliche Prüfung
Richard Lutz, Dienststellenleiter des Landesbetriebes Mobilität (LBM) in Kaiserslautern, sieht das nicht ganz so. Verantwortlich seien die Kommunen, außerorts der Kreis, innerörtlich die Verbandsgemeinden. Der LBM werde als Baulastträger gehört und müsse die fachliche Bewertung abgeben. Die Entscheidung obliege aber den kommunalen Verkehrsbehörden. „Wir lassen nur mit Rechenmodellen prüfen, ob eine Reduzierung zum Beispiel von Tempo 50 auf Tempo 30 den gewünschten Effekt bei der gegebenen Verkehrsbelastung mit sich bringt“, erklärt Lutz.
Die VG Oberes Glantal ist bereits weiter, weil einer der Hotspots die Ortsdurchfahrt von Schönenberg-Kübelberg ist. Mehr als 10.000 Fahrzeuge rollen jeden Tag durch die Saarbrücker und die Glanstraße. Seit 2018 wird an der Ortsumgehung geplant. Noch in diesem Jahr soll der Routenverlauf geklärt werden. Baubeginn wird trotzdem erst in „fünf Jahren plus X sein“, sagt Lutz.
Nur in den Nachtstunden
Im Zwischenbericht von 2018 verweisen die Gutachter auf den Einbau von Schallschutzfenstern entlang der B 423 und der L 355 (Miesauer Straße, Sander Straße).
Auf der B 423 hatte der Zwischenbericht Tempo 30 zwischen der Straße „Am Kübelberg“ und der Sander Straße vorgeschlagen, in einem ersten Schritt zwischen 22 und 6 Uhr. Nach Angaben von Helga Munzinger von der Abteilung Bauen und Umwelt bei der VG Oberes Glantal soll es dazu demnächst wieder Gespräche mit dem LBM geben.
Minderung nach Sanierung
Für Waldmohr (Saarpfalzstraße, Weiherstraße) gebe es den Plan, einen lärmoptimierten Belag einzubauen. „Wenn eine Sanierung sowieso ansteht“, erklärt Munzinger. LBM-Vertreter Lutz betont, dass sich mit jeder Sanierung Besserung einstelle, weil ein schlechter Fahrbahnzustand automatisch lärmintensiv sei. Die jüngsten Projekte im Kreis, die Ortsdurchfahrten von Brücken, Waldmohr und St. Julian seien dafür gute Beispiele.
Es gebe derzeit beim LBM nur einen Antrag auf Tempo 30, der die Ortsdurchfahrt von Medard betreffe. Die schalltechnische Berechnung laufe noch. Anschließend müsse die Verkehrsbehörde entscheiden.
Zuschüsse für Fenster
Im Bereich der Ortsdurchfahrten von Altenglan und Rammelsbach gebe es Häuser, deren Eigentümer Anspruch auf den Einbau von Lärmschutzfenstern hätten. Dafür sei eine Förderung von 75 Prozent der Kosten möglich.
Warum ist beim neuen Kreisel am Friedhof in Kusel nichts passiert? Dazu erklärt Lutz: „Lärmoptimierte Beläge oder auch offenporige und somit lärmabsorbierende Straßenbeläge sind innerorts nicht geeignet, da sie erst bei höheren Geschwindigkeiten wirken und die seitliche Entwässerung der Straße besondere bautechnische Maßnahmen verlangt. Beim Kreisverkehrsplatz in Kusel wurde ein Gussasphalt eingebaut, damit die Fahrbahndecke, die durch die Kurvenfahrten erhöhten Anforderungen ausgesetzt ist, möglichst lange standfest bleibt.“
A 62 bei Glan-Münchweiler
Zwei Autobahnen führen durch den Landkreis: die A 6 und die A 62. „Die Bebauungen von Kusel und Waldmohr sind zu weit von der Autobahn entfernt, um eine Betroffenheit auszulösen“, erklärt auf Anfrage eine Sprecherin der neuen Autobahn GmbH des Bundes aus der Niederlassung West in Montabaur. Es gebe nur bei Glan-Münchweiler zwei „lärmbetroffene“ Gebäude. Deren Eigentümer haben Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Da es in Glan-Münchweiler aber darüber hinausgehende Anwohner-Beschwerden gibt, hat Ortsbürgermeister Karl-Michael Grimm im Dezember eine Lärmmessung vorgeschlagen.
Nur Simulation
Eine solche Messung des Schalldruckes sieht die Lärmaktionsrichtlinie der EU nicht vor. Sie basiert ausschließlich auf Verkehrszählungen, ist also sozusagen eine Simulation, bei der eine theoretische Lärmbelastung hochgerechnet wird. Keinen Handlungsbedarf gibt es im Norden, in der VG Lauterecken-Wolfstein. Auf der B 420 und der B 270 in deren Gebiet ist das Verkehrsaufkommen nicht hoch genug.
