Kusel Stichwort: Lärmaktionsplan

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Bereits im Jahr 2002 hat die Europäische Union eine Richtlinie verabschiedet, nach der alle Mitgliedsländer Lärmkarten erstellen müssen und Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen haben. 2006 hat die Bundesrepublik dies im Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt. Seither besteht ein Rechtsanspruch für die Bürger auf lärmmindernde Maßnahmen ab einer Belastung am Tag von 70 Dezibel in Wohngebieten, 72 Dezibel in Mischgebieten und 75 Dezibel in Gewerbegebieten. Nachts gelten Grenzwerte, die jeweils um zehn Dezibel geringer ausfallen müssen, also 60, 62 und 65 Dezibel. Ab 60 Dezibel gilt eine dauerhafte Lärmbelastung als gesundheitsschädigend. Die Lärmkartierung und -aktionsplanung müssen alle fünf Jahre von den Kommunen fortgeschrieben werden. Erfasst werden unter anderem alle Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

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