Glan-Münchweiler RHEINPFALZ Plus Artikel Bundeswehr gegen mehrere Windräder

Maximal ein Windrad hält das Gutachten für einvernehmlich mit der Airbase Ramstein.
Maximal ein Windrad hält das Gutachten für einvernehmlich mit der Airbase Ramstein.

Am Mittwoch entscheidet der Ortsgemeinderat, ob die schon lange verfolgten Pläne für einen Windpark fallen gelassen werden. Der Bau- und Planungsausschuss schlägt das vor. Auch die Veränderungssperre für die Höhe zwischen Bohnenberg und Rosengarten müsste dann aufgehoben werden.

Im August werden es drei Jahre, dass der damalige Rat von Glan-Münchweiler mehrheitlich beschloss, mit einem Aufstellungsbeschluss das Verfahren Bebauungsplan „Windkraft“ einzuleiten. Der geplante Windpark sorgte damals im Rat für kontroverse Diskussionen. Die Gemüter haben sich schon längst beruhigt, vielleicht auch deshalb, weil ein Gutachten sich deutlich gegen einen Windpark in dieser Größe ausspricht.

Die Windpark-Gegner im Rat warnten vor einer Verschandelung der Landschaft, verwiesen insbesondere im Winter auf Gefahren durch Eisabwurf für Wanderer, Spaziergänger und Jogger. Naturschützer erinnerten an Zugvögel, die das Gebiet als Route gen Süden überfliegen. Die Befürworter des Parks sahen durch die Einnahmen vor allem viele neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Eine Gegenstimme

Mit Bezug auf dieses Gutachten fiel nun die Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses bei nur einer Gegenstimme klar aus: Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Windkraft“ soll nicht weiter betrieben werden. Damit entfällt auch eine nochmalige und nun anstehende Verlängerung einer Veränderungssperre, die der Rat ebenfalls im August 2018 beschlossen hatte.

Sollte bis zur Ratssitzung, die für Mittwoch geplant ist, sich am Sachverhalt nichts Grundlegendes ändern, wird der Gemeinderat dieser Empfehlung folgen. Grundlegend ändern müsste sich, was aber de facto ausgeschlossen werden kann, besagtes Gutachten des Bundesamtes für Infrastruktur der Bundeswehr.

Bedenken der Airbase Ramstein

Bedingt durch den Flugverkehr der Airbase Ramstein erachtete die Behörde den mit sechs Anlagen geplanten Windpark als nicht zulässig. Nach ihrer Stellungnahme wäre lediglich ein Windrad mit einer Nabenhöhe von 80 Metern denkbar. Aber: Die noch in der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler im Jahre 2014 im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen sogenannten Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen - insgesamt elf Gebiete - schreiben bislang gesetzlich vor, dass auf diesen Räumen mindestens drei Anlagen zu bauen sind. Allerdings soll dieses Konzentrationsverbot aufgehoben werden. So steht es zumindest im neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zur Bildung der Landesregierung.

Wie Walter Ruppert vom Büro BBP betonte, der nochmals die Planungen vorstellte, sei der Bau eines Windrades in dieser Größe auch wirtschaftlich nicht darzustellen. Nicht darzustellen sei nach Aussage der Verwaltungsangestellten Helga Munzinger ebenfalls eine Verlängerung der Veränderungssperre. Auch hier gab der Ausschuss die Empfehlung, diese Sperre nun aufzuheben.

Auch wenn auf den Höhen zwischen Bohnenberg und Rosengarten folglich keine Windräder stehen werden, werden diese Flächen südwestlich der Gemeinde auch im neuen FNP als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen.

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