Lauterecken-Wolfstein RHEINPFALZ Plus Artikel Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde: Interessenten bleiben knapp drei Wochen Zeit

Das wohl schönste Wahllokal, in dem auch Stimmen für den künftigen Bürgermeister abgegeben werden: In Lauterecken werden am 22.
Das wohl schönste Wahllokal, in dem auch Stimmen für den künftigen Bürgermeister abgegeben werden: In Lauterecken werden am 22. März Kreuzchen im Veldenzschloss gemacht.

Falls noch jemand Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein werden möchte: Die Bewerbungsfrist endet am 2. Februar. Drei Kandidaten strecken schon den Finger.

Ist es denkbar, dass der – oder die – „Neue“ auf dem Chefsessel die ersten Tage in Amt und Würden gleich mal daheim bleibt? Wer künftig die Verwaltung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein führt, hat an den ersten Dienst-Tagen am Arbeitsplatz eher wenig zu tun. Denn der künftige Bürgermeister – oder die Bürgermeisterin – startet an einem Freitag in die achtjährige Amtszeit. Die beginnt am 29. Mai 2026 – auf den Tag genau acht Jahre nach dem Amtsantritt von Andreas Müller.

Wer dem scheidenden Verwaltungschef der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein folgen wird, ist noch offen. Es steht aber spätestens am 12. April fest: Für diesen Tag ist die Stichwahl anberaumt, die möglicherweise nötig sein wird, um aus drei Kandidaten einen Sieger herauszufiltern. Wahltag allerdings ist bereits der Sonntag, 22. März.

Drei Kandidaten haben Interesse bekundet

Jener Sonntag ist für Wahlhelfer und Verantwortliche im gesamten Bundesland ein „Arbeitstag“: Am 22. März entscheiden die Menschen in Rheinland-Pfalz über die Zusammensetzung des Landtags. Eine neue fünfjährige Legislaturperiode steht in diesem Jahr an. Da nun im Frühjahr im gesamten Land gewählt wird, hatte sich der Verbandsgemeinderat entschieden, zeitgleich die anstehende Bürgermeisterwahl anzusetzen. Vorteil: Die Helfer müssen nicht noch einmal ran, um einen zusätzlichen Einsatz zu leisten. Und: In aller Regel ist die Wahlbeteiligung bei kommunal beschränkten Entscheidungsfindungen höher, wenn zeitgleich eine Wahl von größerer Dimension an die Urne ruft.

Gut zehn Wochen vor der Wahl ist allerdings noch nicht endgültig geklärt, wer alles um den Posten im Chefzimmer des großen Gebäudes in der Lauterecker Schulstraße wetteifern wird. Bislang haben eine Frau und zwei Männer ihr Interesse bekundet. Zwei der drei sind von ihren Parteien nominiert, stehen also zumindest ihren politischen Weggefährten gegenüber in der Pflicht, tatsächlich anzutreten. Der Dritte im Bunde wirft unabhängig jeglicher parteipolitischer Zwänge seinen Hut in den Ring.

Einer muss Unterschriften sammeln

Der Einzelbewerber allerdings muss bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Unterschriften von (selbst wahlberechtigten) Bürgern vorlegen, die seine Kandidatur unterstützen. Dass es solche Unterstützer gibt und mithin keine Luftkandidaten antreten, die eh keiner wählen würde, wird indes vorausgesetzt, wenn sich der Bewerber auf die Nominierung einer Partei oder Wählergruppe stützen kann. Also brauchen zwei der drei Kandidaten keine Klinken zu putzen – oder dies allenfalls zu Wahlkampfzwecken zu tun.

Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass Isabel Steinhauer-Theis für die CDU ins Rennen geht. Die Lautereckerin war im Jahr zuvor bei der Kommunalwahl als Stadtbürgermeisterin ihrer Heimatgemeinde wiedergewählt worden. Das gilt auch für Philipp Gruber: Der Kandidat der Freien Wähler ist bereits seit Ende 2014 Ortschef in St. Julian. Dritter im Bewerberbunde ist Christian Sauer: Der Kaulbacher ist in der Verwaltung bereits beruflich zu Hause. Er fungiert als Büroleiter der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Frist läuft am 2. Februar ab

Zu dem bislang bekannten Trio könnten sich allerdings noch weitere Kandidaten gesellen – bis einschließlich 2. Februar. An jenem Tag, einem Montag, endet die Frist, wie Silke Herrmann, Stellvertretende Büroleiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, der RHEINPFALZ erläutert hat. Am 2. Februar sei Abgabeschluss für die Unterlagen. Zwei Tage drauf, am 4. Februar, trete dann der Wahlausschuss zusammen, der die Vorschläge prüfe. Sobald das erledigt ist, müssen die Stimmzettel gedruckt werden.

Rund 15.700 Bürger in den 41 Orten der Verbandsgemeinde dürfen dann am 22. März ihre Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind die Einwohner der Verbandsgemeinde, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Neben deutschen Staatsbürgern sind übrigens auch alle in der VG beheimateten EU-Bürger wahlberechtigt. Kleine Einschränkung: Sie müssen seit mindestens drei Monaten in der Verbandsgemeinde wohnhaft sein, wie Silke Herrmann erklärt.

Mögliche Stichwahl drei Wochen später

Im ersten Wahlgang gewinnt, wer mindestens die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen kann. Gelingt es keinem der Kandidaten, im ersten Wahlgang 50 Prozent plus zu erreichen, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den zweien, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Der Termin für die mögliche Stichwahl ist der 12. April – drei Wochen später, weil zwei Wochen nach dem Wahltag Ostern ist. Der Fahrplan steht also – schon bis zur Amtseinführung. Bereits terminiert ist der offizielle Wechsel: Die Ratssitzung samt Einführung und Vereidigung ist vorgesehen für Donnerstag, 28. Mai.

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