Kreis Kusel Alles Wissenswerte zum Bau-Turbo im Kreis Kusel

Damit mehr Wohnungen entstehen können, sollen mit dem „Bau-Turbo“ Genehmigungen schneller erfolgen.
Damit mehr Wohnungen entstehen können, sollen mit dem »Bau-Turbo« Genehmigungen schneller erfolgen.

Seit rund einem halben Jahr gibt es den Bau-Turbo, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Im Kreis Kusel hat die Sonderregelung bisher erst zögerlich gezündet.

Was beinhaltet die Neuregelung?
Mit dem im Oktober verabschiedeten „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ wird das Baugesetzbuch um einen neuen Paragrafen 246e ergänzt. Dieser erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen von den geltenden Vorschriften des Baurechts abzuweichen. Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von geltenden Vorschriften des Planungsrechts, wie etwa der Aufstellung eines Bebauungsplans, abgewichen werden. Diese Abweichung ist möglich, wenn keine überwiegend öffentlichen Belange (Interessen der Allgemeinheit) dem Projekt entgegenstehen und wenn es um den Bau von Wohngebäuden, die Erweiterung und Änderung eines Gebäudes zur Schaffung neuen Wohnraums oder um eine Nutzungsänderung zugunsten von Wohnzwecken geht.

Was sind zum Beispiel Interessen der Allgemeinheit?
Dies betrifft etwa den Umwelt- oder Naturschutz sowie nachbarschaftliche Interessen. Der Bau-Turbo setzt etwa voraus, dass die Abweichung vom Baurecht überschlägig auf zusätzliche erhebliche Umwelteffekte geprüft wird. Wenn starke Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, muss der Anwendung des Bau-Turbos eine Umweltprüfung vorausgehen.

Gibt es weitere Neuerungen?
Neu ist zudem, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheidet. Durch diese sogenannte Genehmigungsfiktion sollen Verzögerungen vermieden und Verfahren verkürzt werden. Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes können großzügiger erteilt werden, wenn sie der Schaffung von Wohnraum dienen und keine nachbarlichen Interessen entgegenstehen. Dies betrifft besonders Fälle, in denen vergleichbare Abweichungen in einem Gebiet mehrfach auftreten.

Anwendung findet der neue Paragraf 246e auf Vorhaben im Innenbereich einer Gemeinde und auf bestimmten Flächen im Außenbereich, wenn diese mit einer bestehenden Siedlung räumlich zusammenhängen.

Zudem wird es den Gemeinden ermöglicht, von restriktiven Immissionsgrenzwerten durch die Festlegung von Innenraumpegeln abzuweichen. Interessen der Bewohner sollen so mit denen benachbarter Betriebe besser in Einklang gebracht werden. Weitere neue Regeln vereinfachen die Nachverdichtung im Innenbereich durch eine nachträgliche Aufstockung von Gebäuden sowie die Bebauung in der zweiten Reihe und verlängern bei angespannter Marktlage den Schutz von Mietwohnungen vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen um fünf Jahre.

Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit dem Bau-Turbo?
Die Neuregelung ist bis Ende 2030 befristet und soll angesichts der Wohnungsnot durch die Vereinfachung der Vorschriften in einem Zeitraum von fünf Jahren die Schaffung von Wohnraum deutlich beschleunigen. Mit entsprechenden Anpassungen der Landesbauordnung wird dafür gesorgt, dass die Beschleunigung im Planungsrecht praktisch umgesetzt werden kann. So ist der Bauantrag seit Januar bei der Kreisverwaltung zu stellen.

Wirkt der Bau-Turbo im Kreis Kusel bereits?
Seit Einführung der Sonderregelung wurden bei der Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde laut deren Angaben im Bau-Turbo zwei Bauanträge genehmigt. Im Rahmen der Neuregelung gibt es zudem zwei genehmigte Bauvoranfragen und elf Bauvoranfragen im laufenden Verfahren.

In den Verbandsgemeinden findet der Bau-Turbo ein unterschiedliches Echo. In der Verbandsgemeinde (VG) Oberes Glantal gab es nach Auskunft der Verwaltung 15 Fälle im Rahmen des Bau-Turbos. Die Ortsgemeinden hätten diese auch befürwortet und ihnen zugestimmt. Im Südkreis genehmigte die Verwaltung im vergangenen Jahr 21 Wohnbauvorhaben, erteilte neun Freistellungen und zehn Vorbescheide.

Bei der VG Kusel-Altenglan wurden seit der Neuregelung acht Bauvoranfragen mit Bezug zum Bau-Turbo registriert. Davon haben die betroffenen Gemeinden fünf Voranfragen zugestimmt, bei dreien erst kürzlich eingereichten Bauvoranfragen steht diese Zustimmung noch aus. In der VG Lauterecken-Wolfstein gab es bisher einen Bauantrag, eine Bauvoranfrage sowie eine Grundsatzentscheidung nach dem neuen Paragrafen.

Daten und Fakten zum Wohnungsbau in Rheinland-Pfalz

Nach einem Abwärtstrend hat sich im Wohnungsbau in Rheinland-Pfalz die Anzahl der Genehmigungen 2025 wieder erhöht. Laut Statistischem Landesamt stieg die Anzahl der Baugenehmigungen im Neubau um 22 Prozent auf 3718. Hinzu kamen Genehmigungen für 3500 Baumaßnahmen im Bestand. Damit erhöhte sich die Gesamtzahl neu genehmigter Wohnungen gegenüber 2024 um 19 Prozent auf 12.667.
Regional bestehen der Statistikbehörde zufolge deutliche Unterschiede. Landesweit kamen auf 10.000 Einwohner rechnerisch rund 24 Wohnungen in genehmigten Neubauten. In den kreisfreien Städten stieg die Anzahl der neu genehmigten Wohnungen 2025 im Vergleich zu 2024 um 62,7 Prozent, in den Landkreisen um 12,2 Prozent. Unter den kreisfreien Städten wies Trier mit knapp 69 Wohnungen je 10.000 Einwohner den mit Abstand höchsten Wert auf. Unter den Landkreisen lag der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit mehr als 40 Wohnungen je 10.000 Einwohner an der Spitze. Die niedrigsten Werte verzeichnete der Kreis Kusel mit rund acht neu genehmigten Wohnungen je 10.000 Personen. Genehmigt wurden im Kreis Kusel im vergangenen Jahr 45 Wohnungsneubauten, 2024 waren es 49 und 78 im Jahr 2023.
Bei den Fertigstellungen im Wohnungsneubau war im Jahr 2024 der Kreis Kusel mit 75 Wohnungsneubauten Schlusslicht unter den Landkreisen. Geringere Zahlen wiesen nur die kreisfreien Städte Zweibrücken (22), Frankenthal (31), Koblenz (33) und Pirmasens (52) auf.

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