Fragen und Antworten Überfall auf Frau in Kusel: Wann die Polizei berichtet und wie der Ermittlungsstand ist

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Gut eine Woche, nachdem die RHEINPFALZ über den Angriff auf eine Frau und die Zurückhaltung der Polizei beim Veröffentlichen einer Pressemitteilung berichtet hat, erklärt die Polizei schriftlich, wann sie über Ereignisse berichtet, und informiert zum aktuellen Stand der Ermittlungen.

Welche Pressemitteilungen werden veröffentlicht?
Wenn ein schwerer Unfall passiert ist und eine Straße gesperrt werden muss, wenn die Polizei Personen sucht, Zeugen ausfindig gemacht werden sollen, wenn vor Telefonbetrügern gewarnt wird oder die dunkle Jahreszeit Einbrecher anlockt – das sind laut Polizeisprecher Bernhard Christian Erfort einige Beispiele für Themen, die man auf den öffentlichen Kanälen des Polizeipräsidiums Westpfalz bei X, WhatsApp oder im Presseportal nachlesen kann.

Wenn eine Meldung fehlt – wird vielleicht etwas unter den Teppich gekehrt oder vertuscht?
„Nein“, betont Erfort entschieden. Nicht immer sei es der Polizei möglich, umgehend eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Die Beamten stellten sich jeweils Fragen wie: Würde eine Berichterstattung die Ermittlungen gefährden, beispielsweise, weil dadurch Täter vorgewarnt sein könnten? Könnte eine Meldung neue Tatanreize schaffen, sprich: Nachahmer animieren? Fingerspitzengefühl sei beim Verfassen von Pressemitteilungen gefragt. Manchmal sei es eine Gratwanderung zwischen dem Informationsanspruch, den die Öffentlichkeit hat, und den Persönlichkeitsrechten, die Betroffene und Beschuldigte haben.

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Kommentar

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Was heißt das konkret?
Die Polizei wolle verhindern, dass Personen identifiziert oder stigmatisiert werden. Wird zum Beispiel in einem Dorf in ein Haus eingebrochen, veröffentliche die Polizei in der Regel nicht den Orts- oder Straßennamen, um das Opfer zu schützen, erläutert Polizeisprecher Erfort. „Wichtig ist uns, gesicherte Angaben zu veröffentlichen“, so der Leiter der Pressestelle. „Die Öffentlichkeit soll darauf vertrauen können, dass wir keine Falschinformationen verbreiten.“

Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand nach dem Überfall in Kusel?
Bei dem Überfall in Kusel stand früh ein Tatverdächtiger fest, aber die Polizei hatte erst auf Nachfrage über den Vorfall Auskunft gegeben. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen war am 25. Juli eine Frau von einem 30-Jährigen ihrer Tasche beraubt worden, informiert Erfort. Die Motivlage ist weiterhin unklar. Die 26-Jährige wurde bei dem Übergriff leicht verletzt. Die Ermittlungen dauern an, unter anderem stehen noch Vernehmungstermine aus, teilweise mit Dolmetscher.

Warum informiert die Polizei nicht einfach in jedem Fall?
Insbesondere bei schwerwiegenden Delikten sprechen sich die Pressebeauftragten der Polizei mit den zuständigen Staatsanwaltschaften ab, erläutert Erfort. Eine vorschnelle Information könnte nicht nur Gerüchte befeuern, sondern auch die Beweiserhebung beeinträchtigen. So komme es auch vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht über einen Fall berichten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt die Öffentlichkeit informieren, wenn beispielsweise wichtige Zeugen vernommen und Spuren ausgewertet sind.

Sind Zeugenaufrufe nicht immer sinnvoll?
Aus kriminalpolizeilicher Sicht sei eine Pressemitteilung in der Form eines Zeugenaufrufs unter Umständen nicht nötig, wenn zum Beispiel die Personalien der Beteiligten und Zeugen feststehen, so Erfort. Wenn nach Abschluss der Ermittlungen der Sachverhalt aufgeklärt ist, gebe grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Auskunft.

Über welche Kanäle informiert die Polizei?
Die Polizei Rheinland-Pfalz und das für den Landkreis Kusel zuständige Polizeipräsidium Westpfalz informieren im Internet sowie in den sozialen Medien über polizeilich relevante Ereignisse, veröffentlichen Zeugenaufrufe oder Fahndungen und vieles mehr, so der Polizeisprecher. Das Präsidium Westpfalz ist unter anderem auf Facebook, X (früher Twitter) und Instagram vertreten.

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