Pfeffelbach / Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Öffentliche Veranstaltungen: Warum die AfD nicht ausgeschlossen werden darf

Am Wochenende kommt die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel in die Fritz-Wunderlich-Halle nach Kusel.
Am Wochenende kommt die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel in die Fritz-Wunderlich-Halle nach Kusel.

Die AfD bringt gerade ihre Polit-Prominenz nach Kusel. In der Vergangenheit haben sich Dörfer gegen solche Veranstaltungen gewehrt. Wieso ist das hier nicht der Fall?

Der AfD-Kreisverband Kusel sorgt immer wieder mit hochkarätig besetzten Veranstaltungen im Landkreis für Schlagzeilen: Im Sommer vergangenen Jahres trafen sich die Spitzen der rheinland-pfälzischen AfD zum Dämmerschoppen in Pfeffelbach, vor wenigen Wochen wurde dort der Parteivorsitzende Tino Chrupalla begrüßt und am Wochenende kommt die Kanzlerkandidatin der Partei, Alice Weidel, in die Fritz-Wunderlich-Halle.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kommunen gegeben, die ihre Bürgerhäuser nicht für AfD-Veranstaltungen hergeben wollten. Das beschäftigte in der Pfalz mancherorts sogar die Gerichte – und die AfD konnte sich letztlich in die Halle einklagen. An die RHEINPFALZ ist im Vorfeld des Weidel-Besuchs die Frage herangetragen worden, wieso sich hier niemand gegen eine Vermietung ausspricht.

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Ortsbürgermeister Rühmann: „Das ist nichts, worüber man sich freut“

„Natürlich sind die Veranstaltungen immer wieder Gegenstand von Diskussionen – nicht nur im Gemeinderat“, sagt Simon Rühmann, Ortsbürgermeister der Gemeinde. Natürlich könne er bei konkreten Terminanfragen mit der Begründung absagen, dass das Dorfgemeinschaftshaus vermietet sei. „Aber zum einen will ich niemanden anlügen, zum anderen fragt die AfD nicht gezielt nach einem bestimmten Tag, sondern nach einem Zeitraum“, erläutert Rühmann, „also beispielsweise, ob im Januar Termine frei sind.“ Er verstehe, dass die Halle beliebt sei: „Unser DGH ist groß, es gibt viele Parkplätze direkt daneben – und in Pfeffelbach ja auch viele AfD-Wähler“, räumt er ein. Dass die Gemeinde mit solchen Veranstaltungen immer wieder in die Schlagzeilen komme, sei „nichts, worüber man sich freut“. Um den Ortsfrieden nicht zu gefährden, werde im Gemeinderat die Parteipolitik möglichst ausgeklammert, sagt Rühmann.

Parteien sind bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen gleich zu behandeln

Am kommenden Samstag spricht die AfD-Parteivorsitzende Alice Weidel in der Fritz-Wunderlich-Halle. Von der Kreisverwaltung heißt es auf Anfrage: „Die Halle ist eine öffentliche Veranstaltungsstätte, die gemäß den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen allen Parteien und Organisationen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, zur Verfügung steht.“

In der Vergangenheit wurde sie auch an andere politische Parteien für ihre Veranstaltungen vermietet. Als eine in Deutschland zugelassene politische Partei, die auf Bundes- und Landesebene vertreten ist, habe die AfD „grundsätzlich einen Anspruch auf die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten für parteipolitische Veranstaltungen“. Und nach dem Parteiengesetz seien Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen gleich zu behandeln – sofern keine zwingenden rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe dagegen sprechen. „Eine selektive Verweigerung der Hallennutzung könnte eine Diskriminierung einzelner Parteien darstellen und wäre rechtlich nicht haltbar“, so die Kreisverwaltung.

Eine Demokratie müsse politische Meinungsvielfalt tolerieren

„Für unsere Verwaltung bedeutet die Wahlkampfveranstaltung und auch die damit einhergehende Gegenveranstaltung einen sehr großen administrativen und personellen Einsatz und ist mit Sicherheit nicht positiv für die Außenwahrnehmung und das Image unseres Landkreises“, so Landrat Otto Rubly. Doch der Landkreis folge seiner Verpflichtung zur Wahrung demokratischer Spielregeln. „Wir vertrauen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger durch ihr eigenes politisches Engagement und ihre Wahlentscheidungen die Zukunft unserer Gesellschaft mitgestalten“, schreibt die Kreisverwaltung. Eine Verweigerung der Vermietung aus politischen Gründen würde die Gefahr bergen, „demokratische Grundsätze zu untergraben und einen Präzedenzfall zu schaffen, der die Gleichbehandlung politischer Akteure infrage stellt“.

Eine wehrhafte Demokratie zeichne sich dadurch aus, dass sie politische Meinungsvielfalt toleriere und Entscheidungen auf Basis von Recht und Gesetz trifft – „denn nur so bleibt sie stark“. In einer Demokratie müsse man unterschiedliche und kontroverse Meinungen aushalten, heißt es aus dem Landratsamt mit dem Zusatz: „Solange sie sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen.“

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